Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, dem Verein „Gemeinwohl Ökonomie. Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft“ beizutreten.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, eine Gemeinwohlbilanz der Verwaltung des Landeswohlfahrtsverbandes und der Vitos GmbH zu erstellen und sukzessiv alle sonstigen Teilbereiche (Forst und Schulen) zu bilanzieren.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, eine Zukunftskonzeption für den Landes-wohlfahrtsverband - organisatorisch und konzeptionell - auf Basis des Gemeinwohl-ökonomie-Modells zu erarbeiten und in den Ausschüssen zu beraten.
Diese Konzeption soll Ziele und Ausrichtung des LWV, die Organisationsstruktur, sozialstrukturelle Planung und Sozialraumorientierung, Auflösung der Zielgruppensystematik und Dezentralisierung, nachhaltige Wirtschaft und ethische Grundsätze ( u.a. bei der Vergabepraxis ) umfassen.
Begründung:
Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ)-Bewegung hat ein Instrument entwickelt, das durch Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem ethischen und nachhaltigeren Wirtschafts-system führen soll.
Die Bewegung wurde 2010 ins Leben gerufen. Sie umfasst nach eigenen Angaben weltweit mittlerweile mehr als 11 000 Unterstützer, 100 Regionalgruppen, 30 Fördervereine, 500 bilanzierte Unternehmen und andere Organisationen, knapp 60 Gemeinden und Städte sowie 200 Hochschulen, die die Vision der Gemeinwohl-Ökonomie umsetzen und weiterentwickeln.
Ein politisches Gemeinwesen kann nur dann effektiv funktionieren, wenn es Klarheit über seine Ziele und Ausrichtung hat. Der Landeswohlfahrtsverband hat sich in den letzten Jahren zu wenig mit zukunftsweisenden Themen und einer Neuausrichtung der Wirtschaft auseinandergesetzt.
Das Bruttoninlandsprodukt ,als bislang gängiges Ziel der (Wirtschafts-)Politik, hat aufgrund seiner Eindimensionalität und der Nichterfassung dessen, was ein gutes Leben für alle ausmacht, ausgedient. Alternativen wie der „Better Life Index“ der OECD, die Sustainable Development Goals (SDG) der UNO oder das „Bruttonationalglück“ im Zwergstaat Bhutan wurden bereits auch international anerkannt und aufgegriffen.
Mit der sogenannten Gemeinwohl-Matrix für Kommunen und Unternehmen wurde ein Instrument entwickelt, Gemeinde, Städte und Unternehmen in ihrer Ausrichtung auf Gemeinwohl und Nachhaltigkeit zu untersuchen. Die Gemeinwohl-Ökonomie orientiert sich am eigentlichen Zweck des Wirtschaftens – der Erfüllung unserer menschlichen Bedürfnisse. Dabei geht es vor allem um gelingende Beziehungen: Sie sind die Voraussetzung, um glücklich zu sein – sie sind Voraussetzung für das Gemeinwohl. Dies steht unserem bisherigen - rein betriebswirtschaftlich - ausgerichteten Wirtschaftsmodell diametral entgegen.
Die Wirtschaftsleistung, in Geld gemessen, sagt nichts darüber aus, ob das Gemeinwohl steigt oder sinkt. Um zu messen, ob der Zweck erfüllt wird, sind andere Messgrößen gefragt.
Dies ist ein Änderungsantrag der Linken zu einem Antrag der Fraktionen
SPD, FDP, FW und Bündnis 90 / Die Grünen. Den Antragstext dieser Fraktionen finden Sie unter unserem Änderungsantrag hier auf dieser Seite.
Änderungsantrag der Linken:
Der Verwaltungsausschuss möge gemeinsam mit Vitos prüfen, wie eine bessere Versorgung für Menschen mit psychiatrischem bzw. psychotherapeutischem Hilfebedarf, insbesondere von Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle zur Jugendhilfe sowie von Menschen mit geistiger Behinderung, realisiert werden kann.
Hierzu sollte neben den Gebietskörperschaften auch das Hessische Sozialministerium und die Kassenärztliche Vereinigung eingebunden werden. Darüber hinaus solltenTräger der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Angehörigen- und Betroffenengruppen, psychotherapeutische Interessensverbände, ehrenamtliche Gruppierungen in der Flüchtlingshilfe in die Beratungen miteinbezogen werden.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, ein hessenweites Konzept für die Sicherstellung der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sozialpsychiatrischen Versorgung - insbesondere in Flächenlandkreisen - zu entwerfen, dass folgende
inhaltliche Schwerpunkte haben soll:
1. Sozialpsychiatrische und integrierte Versorgungsmodelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - besonders in Flächenlandkreisen - auszubauen und zu entwickeln.
2. Wartezeiten in den Kinder- und Jugendpsychiatrien abzubauen und flächendeckend
sozialpsychiatrische Versorgungsmodelle - auch für Kinder und Jugendliche - zu schaffen.
3. Die stationsäquivalente Versorgung hessenweit zu fördern, auszubauen und personell ausreichend auszustatten.
4. Therapiemöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen zu schaffen.
5. Wohnprojekte und besondere Therapieangebote für Menschen mit autistischen Störungen zu schaffen und spezielle Therapieangebote für Kinder und Jugendliche mit Autismus zu entwickeln und auszubauen.
6. Die Versorgung von Menschen mit schweren Persönlichkeitsstörungen zu verbessern, durch spezielle integrierte Versorgungsmodelle und Angebote (z.B. DBT-Programme / Psychodynamischkonfliktorientierte Psychotherapiemodelle).
7. Die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen Flüchtlingen zu verbessern und sicherzustellen, sodass es auch vor und mit einer Duldung die Möglichkeit von Kostenübernahmen gibt.
8. Ein Screening zur Erkennung von psychischen Erkrankungen in Erstaufnahmeeinrichtungen einzuführen und Mitarbeiterinnen, die mit Flüchtlingen arbeiten, besonders zu schulen. Spezielle einzeltherapeutische und gruppentherapeutische Angebote für schwere Traumatisierungen in Erstaufnahmeeinrichtungen einzurichten.
9. Therapieangebote in leichter Sprache anzubieten.
Begründung
Die Fraktion DIE LINKE begrüßt den Antrag der Koalition, sich mit der Thematik der psychotherapeutischen Versorgung in Hessen auseinanderzusetzen. Eine Debatte über eine ausreichende psychotherapeutische und sozialpsychiatrische Versorgung ist in Hessen überfällig.
(Coronabedingt fällt die VV am 1. Juli aus. Der Termin der nächsten VV ist am 28. Oktober 2020)
Besprochen am 2. Juli 2020 in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Ausschusse für Soziales & Jugendhilfe. Nach dem Antrag ist die Einlassung des Verwaltungsausschusses zu unserem Antrag zu finden.
Antrag zur nächsten Verbandsversammlung des LWV
Die Verbandsversammlung möge beschließen:
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hält an seiner Refinanzierungsvereinbarung fest und beschließt, diese bis zum 31.12. 2020 – auch im Falle eines weiteren/bzw. regionalen Lockdowns fortzuführen.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert zu prüfen, inwiefern Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Leistungs- und Vergütungs- bzw. Entgeltvereinbarungen dabei hilfreich sein könnten, die soziale Trägerlandschaft abzusichern. Abweichungen etwa bei Personalschlüsseln, bei der Personalausstattung, bei der Nettoarbeitszeit der Betreuungskräfte (etwa: Ausfälle durch Quarantäne und eingeschränkte Kinderbetreuungsmöglichkeiten), bei der Auslastung oder bei den Sachkosten (z.B. Anschaffung von Schutzmaterial, Konferenztechnik etc.) können nicht immer vollkommen durch SoDeg abgebildet oder refinanziert werden. Diese unvorhersehbaren Veränderungen ermöglichen den Abschluss neuer bzw. ergänzender Vereinbarungen während der Laufzeit der bisherigen Vereinbarungen (§ 78d Abs. 3 SGB VIII bzw. § 127 Abs. 3 SGB IX).
Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf zu prüfen, ob das Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister Entlastungsgesetz als Schutzschirm ausreicht, um insbesondere kleine und mittelgroße Träger ausreichend vor der Insolvenz zu schützen.
Die Verbandsversammlung fordert die hessische Landesregierung auf, den maximalen Zuschuss für einen Träger von 75% der Durchschnittszahlungen der letzten 12 Monate auf 100% aufzustocken.
Begründung:
Von dem Parteitag in Butzbach geht das Signal aus, dass die Linke in Hessen geeint und engagiert in den Wahlkampf geht, so Desiree Becker und Jakob Migenda, Landesvorsitzende der Linken in Hessen. Weiter erklären Becker und Migenda:
„Unsere Spitzenkandidat*innen stehen für Kompetenz, Engagement und den Willen, soziale Gerechtigkeit und die notwendige ökologische Transformation voranzutreiben. An der Spitze der hessischen Landesliste steht Janine Wissler aus Frankfurt am Main, ehemalige Parteivorsitzende der Linken und langjährige Vorsitzende der Linken-Fraktion im Hessischen Landtag. Wissler weiß mit ihrer politischen Erfahrung, mit ihrer klaren Haltung in zentralen gesellschaftlichen Fragen und ihrem Auftreten viele Menschen zu überzeugen. Mit Jörg Cezanne aus Mörfelden-Walldorf, unserem Bundestagsabgeordneten mit hohem wirtschaftspolitischem Sachverstand, und mit Violetta Bock aus Kassel, einer Expertin für Mietenpolitik, folgen zwei Personen auf der Landesliste, die zusammen mit Wissler die Vielfalt und Kompetenz unseres Spitzenteams bestens verkörpern.
„Pflege in Hessen ist in einer akuten Krise. Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen, während die Zahl der Auszubildenden und Pflegekräfte nicht mitwächst. Die häusliche Pflege wird überwiegend von Frauen übernommen, die dafür beruflich zurückstecken müssen und später Altersarmut riskieren. Die Bundesregierung hat versprochen, den Pflegenotstand zu bekämpfen – passiert ist fast nichts,“ erklärt Desiree Becker, Vorsitzende der Linken Hessen.
„Die Linke sagt ohne Wenn und Aber Nein zur Bezahlkarte. Diese Karte reduziert den monatlichen Barbetrag, der abgehoben werden kann, auf 50 Euro. Das heißt: Überweisungen und Onlinezahlungen sind mit der Karte ausgeschlossen. Die Bezahlkarte ist Ausdruck eines besorgniserregenden Rechtsrucks in Gesellschaft und Politik, der mittlerweile zu einem Wettbewerb der Schäbigkeiten geführt hat.