Erste Fachtagung der Fraktion DIE LINKE im Landeswohlfahrtsverband in Gießen
Für den 24. Februar 2018 waren Mandatsträger/innen und Interessierte zu einer Fachtagung eingeladen. Der Einladung waren Kreistagsabgeordnete und Mitarbeiter/innen von Einrichtungen aus ganz Hessen gefolgt.
Die Fraktion informierte über die Aufgaben des LWV, seine Finanzierung und seine demokratische Konstituierung. Fragen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes standen ebenso auf der Tagesordnung, wie die Zusammenarbeit mit den Trägern und Leistungserbringern.
Besonderen Raum nahmen die derzeitigen Versuche ein, den LWV als Solidargemeinschaft zu zerschlagen. Es wurden Handlungsmöglichkeiten gegen diese Angriffe diskutiert.
Alle waren sich einig, dass der LWV erhalten werden muss. Deutlich wurde aber auch: es gibt einiges zu kritisieren, denn CDU und Grüne haben in der Vergangenheit viel getan, um neoliberalen Geist im LWV durchzusetzen.
Kritisch beleuchtet wurden das Lebensabschnittsmodell, PerSeh und die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern der Eingliederunghilfen.
Warum Hessen den LWV braucht:
Was wir am LWV kritisieren und von ihm fordern:
2017 wurde ein neues Gesetz für die Menschen mit Behinderung beschlossen. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es wird BTHG abgekürzt.
Das neue Gesetz soll eigentlich das Leben und die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft mit den anderen Menschen verbessern. Die Politik nennt dies Inklusion. Doch leider wird mit dem BTHG vieles sehr kompliziert: zum Beispiel sollen alle Hilfen ganz genau abgerechnet und kontrolliert werden.
Dieses Gesetz gilt auch in Hessen. Es wird Schritt für Schritt bis 2020 eingeführt. Zur Einschätzung und Kontrolle hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein neues Verfahren entwickelt. Es heißt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungs-Hilfe“. Die markierten Buchstaben ergeben die Abkürzung PerSEH.