Mohnblume
(Foto: Gabi Faulhaber)

Reden

Grobkonzept zur organisatorischen Entwicklung des LWV

Der Verbandsversammlung lag ein Grobkonzept zur organisatorischen Entwicklung des LWV vor. Es wurde mehrheitlich angenommen. Leider liegt der Text noch nicht öffentlich vor. 

Das war unsere Rede:

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Die Fraktion die LINKE kann dem vorliegenden Grobkonzept zu einer neuen Organisations-struktur grundsätzlich zustimmen, da wichtige von uns geforderte Eckpunkte aufgegriffen wurden.
Die Fraktion DIE LINKE hatte in mehreren Anträgen gefordert, die Sozialraumorientierung zu stärken und sich für einen zentralen Fachbereich Sozialplanung eingesetzt. Wir begrüßen, dass der Landeswohlfahrtsverband diese Idee aufgegriffen hat und sowohl auf der zentralen Ebene der Steuerung als auch auf der regionalen Ebene eine Struktur- und Sozialplanung verorten will. Damit sind die Grundvoraussetzungen geschaffen, dass sich der überörtliche Träger für vergleichbare Versorgungsstandards in Hessen einsetzt und eingreifen kann, wenn bestimmte Hilfen und Angebote in Landkreisen und Städten fehlen.
Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen gezwungen werden umzuziehen und aus ihrem familiären Umfeld herausgerissen werden, weil es keine Hilfen für spezielle Erkrankungsbilder vor Ort gibt. Wir können dies bereits in der Kinder- und Jugendhilfe beobachten. Hessen unterhält keine Intensivgruppen und Landkreise und Städte bringen Kinder und Jugendliche teilweise in den neuen Bundesländern unter - auch um Geld zu sparen, da dies kostengünstiger als in den alten Bundesländern ist. Die LINKE hatte sich gerade aufgrund dessen klar gegen das Lebensabschnittsmodell ausgesprochen. Wir sehen die Versorgungssituation der Kinder und Jugendlichen mit Besorgnis.
Die Stärkung der Sozialplanung von Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes ist daher eindeutig zu begrüßen.

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Rede zum Antrag der Linken Gemeinwohlökonomie Oktober 2020

Verbandsversammlung am 28. Oktober 2020

Meine Damen und Herren,
In dem vorliegenden Antrag spricht sich meine Fraktion für eine Neubewertung und Neuausrichtung des Landeswohlfahrtsverbands am obersten Ziel des Gemeinwohls aus.
Die Koalition wird unseren Antrag heute ablehnen, weil sie argumentiert, der Landeswohlfahrtsverband diene bereits dem Gemeinwohl und sei nicht an dem erwirtschaften einer Rendite ausgelegt. Allerdings wenn wir uns die Kriterien des Projektes Gesamtsteuerung-Teilhabe ansehen und an was es ausgerichtet ist, dann steht an oberster Stelle Wirtschaftlichkeit. In der neuen Organisationsstruktur taucht nicht die Frage nach der besten Qualität der Versorgung und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Menschen mit Behinderungen auf, sondern vor allem die Kosteneffizienz.
Gerade im sozialen Bereich haben extreme Arbeitsverdichtungen stattgefunden und durchdringen auch die Beziehungen zu den Menschen mit Behinderungen. Alles wird so aufgeteilt, dass viele Akteure an der Finanzierung und verschiedene
Kostenträger beteiligt sind. Nicht immer macht das Sinn. Z.B. Wenn ein Pflegedienst in therapeutischen Wohngruppen die Tabletten zwei Mal am Tag verteilt. Gerade hier sind kontinuierliche und einheitliche Bezugspersonen die Voraussetzungen und Wechsel für Bewohner/innen mit Ängsten besetzt.

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Reden: Änderungsantrag: ”Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Hessen”

Rede am 28. Oktober 2020 zum Änderungsantrag der Linken 
bezüglich des Antrags der Fraktionen SPD, FDP, FW und Bündnis 90/Die Grünen:

”Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Hessen” 

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt es sehr, dass sich der LWV um dieses Thema bemüht und es weiter entwicklen will. Dafür gibt es auch gute Möglichkeiten mit vitos an seiner Seite. Und von vitos werden ja auch schon länger Versorgungsprobleme benannt, die dringend angegangen werden müssten! 
Die CDU sagte zu diesem Antrag, das wären freiwillige Leistungen und sie lehnte ihn deswegen ab. Ja, das wären freiwillige Leistungen - aber eine notwendige! Und sie sollten zu einem festen Bestandteil der Arbeit des LWV werden.

Eine Debatte über eine ausreichende psychotherapeutische und sozialpsychiatrische Versorgung ist in Hessen überfällig. Therapeutische Angebote müssen verbessert und angepasst und die Wartezeiten auf Therapieplätze reduziert werden.
Häufig verzögert sich der Behandlungsbeginn einer psychischen Erkrankung so lange, dass eine Chronifizierung eintritt. Dabei ist ein Defizit im psychotherapeutischen Angebot nicht nur bei Geflüchteten zu erkennen, sondern auch allgemein. Insbesondere im ländlichen Raum. 
Für spezifische Zielgruppen ( zum Beispiel schwere Persönlichkeitsstörungen/Kinder und Jugendliche mit Störungen aus dem Autismusspektrum) sind selbst Einzeltherapieplätze kaum ausreichend. Hier müssten neue Angebote geschaffen werden, die auch den Sozialraum der Menschen mit einbeziehen. Prävention, Früherkennung sowie eine zielgruppengemäße und möglichst frühe Behandlung von psychischen Erkrankungen und posttraumatischen Belastungsstörungen ist eine Voraussetzung für den Erfolg einer Behandlung. Und bei Flüchtlingen die Vorraussetzung, sich in Deutschland gut integrieren zu können.
Eine Durchlässigkeit und der Wechsel zwischen stationären, teilstationären, stationären und ambulanten Angeboten funktioniert – auch nach der Einführung des Bundesteilhabegesetzes - häufig nicht ausreichend. Versorgungslücken bei den Nahtstellen (niedergelassener Arzt/Psychotherapeut/ Psychiatrie/sozialpsychiatrische Angebote) führen nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Qualität der psychiatrischen Versorgung, sondern verursachen auch zusätzliche Kosten.
Dabei wäre eine Vernetzung der einzelnen Hilfsangebote ausgesprochen wichtig.
Es ist nicht zielführend, wenn Behandlungsprozesse an den Nahtstellen unterbrochen werden. Oder sogar die Informationsweitergabe nicht richtig funktioniert. Es gibt nur wenige integriere Versorgungsmodelle, die eine Vernetzung aller Akteure schaffen. ( Z.B. versa GmbH Frankfurt).
Daneben ist ein Problem, dass es für Kinder und Jugendliche lange Wartelisten auf stationäre Behandlung in der Psychiatrie gibt und im ländlichen Raum ambulante Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten fehlen. Ebenso ist zu beobachten, dass bei Kindern und Jugendlichen die Diagnose ‘Autismus’ zunehmend gestellt wird, ohne dass Angebote gestärkt werden. Spezialisierte Wohngruppen und Therapieangebote, die sich nur auf diese Zielgruppe richten, sollten deshalb geschaffen werden.
Häufig sind es Kinder und Jugendliche mit der Diagnose Autismus, die zu den sogenannten “Systemsprengern” gezählt werden und an jeder Massnahme scheitern. Die Folge sind Langzeitunterbringungen in Kinder- und Jugendpsychiatrien, in Einzelfällen über mehrere Jahre.
Ebenso schlecht versorgt sind Erwachsene mit schweren Persönlichkeitsstörungen, die hochfrequente gurppen- und einzeltherapeutische Angebote bräuchten, um überhaupt von den therapeutischen Angeboten profitieren zu können.
Vereinzelt gibt es solche Angebote, aber insbesondere im ländlichen Raum ist selbst die Versorgung mit Einzeltherapien unzureichend. Sozialpsychiatrische Anlaufstellen und integrierte Versorgungsansätze müssten hessenweit ausgebaut werden, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.

 

2. Juli 2020: Rede zum Änderungsantrag des Antrags der Fraktionen SPD-, FDP, FW und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

”Verbesserung der ambulanten psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung in Hessen”

DIE LINKE. hält einen Antrag zur Verbesserung der ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Hessen für sehr wichtig.
Wir haben bei unseren Besuchen bei Einrichtungen und bei Vitos erfahren, welche Schwierigkeiten es gibt, zeitnah Hilfen zu finden oder Anlaufstellen, wenn die stationäre Hilfe endet aber ambulant fortgesetzt werden müsste.
Deshalb begrüßen wir grundsätzlich diesen Antrag.

Wir haben uns zu einem Änderungsantrag entschlossen:
Im Antragstext wird sehr richtig verwiesen auf Menschen mit psychiatrischem bzw. psychotherapeutischem Hilfebedarf, insbesondere auf Kinder und Jugendliche an der Schnittstelle zur Jugendhilfe sowie auf Menschen mit geistiger Behinderung.
In Ihrer Begründung, meine Damen und Herren, beziehen Sie sich dann aber ausschließlich auf Geflüchtete.
Nun, wir wissen, dass es für Geflüchtete besonders schwer ist, Hilfe bei psychischen Problemen bzw. Traumata zu finden und dass die vorhandenen Anlaufstellen gar nicht ausreichen.
Aber eine Verbesserung der ambulanten Versorgung ist tatsächlich – wie in Ihrer Überschrift formuliert – für ein breiteres Spektrum von Betroffenen nötig.

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Refinanzierungsmodell des LWV fortführen und SoDEG durch das Land Hessen aufstocken.

2. Juli 2020: Rede im Sozialausschuss, Antrag DIE LINKE.


Refinanzierungsmodell des LWV fortführen und SoDEG durch das Land Hessen aufstocken.

DIE LINKE. begrüßt, dass der LWV eine vollständige Refinanzierung der Träger vorgenommen hat und daran festhält.

Soziale Dienstleister sind von der Corona-Krise sehr unterschiedlich betroffen. Während
einige Träger mit erheblicher Mehrbelastung zu kämpfen haben, sind andere mit Minderauslastung bis hin zum Ruhen ihrer Angebote konfrontiert.
Der Landeswohlfahrtsverband hat auf diese Situation flexibel reagiert.
Kurzarbeit wurde bisher weitestgehend vermieden. An dieser Refinanzierung sollte weiterhin festgehalten werden, auch bei einem erneuten generellen oder regionalen Lockdown.

Wir sehen aber auch, wie schwer es für viele Träger und Einrichtungen ist, die laufenden Kosten zu stemmen und mit den Krisenfolgen fertig zu werden.
Deswegen sollte geprüft werden, ob Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden
Leistungs-, Vergütungs- bzw. Entgeltvereinbarungen abgeschlossen werden
müssen.
In der Corona-Zeit werden in vielen Fällen zusätzliche, abweichende oder abgewandelte
Leistungen gewährt. Deswegen sind eigentlich auch Ergänzungen in den Leistungsvereinbarungen erforderlich.

Und wir wollen zudem den Verwaltungsausschuss stark ermuntern, Einfluss auf die hessische Landesregierung zu nehmen, damit die Existenz sozialer Träger mit einer Aufstockung der SoDEG-Mittel gesichert wird. Dass SoDEG vom Land auf 100 Prozent aufgestockt wird, weil eine 75-prozentige Fortzahlung vereinbarter Leistungen besonders bei kleinen und mittelgroßen Einrichtungen für eine Refinanzierung nicht ausreicht.
Bisher kam das Sozialministerium hier noch nicht in die Gänge, obwohl sich zahlreiche Träger und Verbände dringlich um eine Aufstockung von SoDEG bemüht haben.

Problematisch ist außerdem, dass große Verwirrung bei der Auslegung des Sozialdienstleister Einsatzgesetzes besteht.
Laut der Pressemitteilung des Bundes Netzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe gibt es einen bundesweiten Flickenteppich verschiedener Interpretationen.
Es sollte mindestens gewährleistet sein, dass in Hessen einheitliche Regeln für die Refinanzierung gelten.

Hessen muss hier deutlich und schnell nachbessern, damit die Träger in den nächsten Monaten wirklich abgesichert sind.
Wir denken, dass der LWV hier eine Verantwortung hat und sich für eine Absicherung mit kraft einsetzen sollte.

 

DIE LINKE. besteht auf 30 Prozent bezahlbaren Wohnraum

Rede zum Wohnungsantrag der Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und Freie Wähler
Verbandsversammlung vom 12. März 2020

Herr Präsident, meine Damen und Herren,
wir haben bei einem Besuch bei der Geschäftsführung von Vitos Hessen festgestellt:
Flächen, die sich zur Bebauung eignen und in Gebieten mit hohem Wohnungsbedarf liegen, werden bereits bebaut. Teilweise durch Investoren, teilweise von vitos selbst.
Ihr Antrag ist deshalb entweder zu spät oder ein Schaufensterantrag.

Es werden auf den vitos-Flächen hochwertige Eigentumswohnungen gebaut. Sogar Luxuswohnungen, wie in Riedstadt. Oder vitos schafft Wohnungen für Menschen mit Behinderungen, die auf dem Wohnungsmarkt als Mieter keine Chancen hätten.
Uns ist klar, dass eine Wohnungswirtschaft sinnvoll ist, die mit dem Bau teurer Wohnungen Gewinne erzielt, die dann für sozial gebundene Wohnungen verwendet werden können.
Wir finden bei Neubauten eine festgelegte Quote von 20 Prozent gut, die für Menschen mit Behinderungen die Chance auf eine eigene Wohnung erhöht. Darüber hinaus sollte eine weitere Quote für den Bau bezahlbarer Wohnungen von 30 Prozent festgelegt werden. Wir folgen dabei der Definition des Mietervereins: „bezahlbar“ ist eine Wohnung, wenn nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommen für Wohnen aufgewendet werden muss. Da es viele Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor gibt, heißt das, soziale Mieten müssen auch diese Niedriglöhne berücksichtigen.
Darüber hinaus werden in vielen Städten mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt keine Flächen mehr verkauft, ohne Konzeptvorgaben vertraglich zu sichern. Das bedeutet, im Kaufvertrag wird ausgeschlossen, dass die Baufläche zu Spekulationsflächen weiterverkauft wird. Auch die oben angesprochenen Quoten sind dann Bestandteil des Kaufvertrags.
Bei der Einbringung Ihres Antrags im Sozialausschuss entspann sich sofort eine Debatte über den lukrativsten Verkauf an private Investoren. Das hat uns stutzig gemacht. Und Ihr Antrag enthält keine sozialen Sicherungen und Vorgaben. Unsere Ergänzungen haben Sie abgelehnt. Wir hätten nur die Möglichkeit gehabt, den Antrag in der jetzigen Form zu akzeptieren. In dieser Form aber werden wir ihn ablehnen.

Danke für die Aufmerksamkeit!

Wir trauern:

... um unseren Fraktionsvoritzenden
Wolfgang Schrank

250 Wolfgang Schrank 

Der überraschende Tod unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schrank macht uns sehr traurig. Seine Kompetenz, sein Optimismus und sein Einsatz für soziale Gerechtigkeit motivierte uns in unserer Arbeit im Landeswohlfahrtsverband. Wolfgang Schrank wird uns sehr fehlen!

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