Erste Fachtagung der Fraktion DIE LINKE im Landeswohlfahrtsverband in Gießen
Für den 24. Februar 2018 waren Mandatsträger/innen und Interessierte zu einer Fachtagung eingeladen. Der Einladung waren Kreistagsabgeordnete und Mitarbeiter/innen von Einrichtungen aus ganz Hessen gefolgt.
Die Fraktion informierte über die Aufgaben des LWV, seine Finanzierung und seine demokratische Konstituierung. Fragen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes standen ebenso auf der Tagesordnung, wie die Zusammenarbeit mit den Trägern und Leistungserbringern.
Besonderen Raum nahmen die derzeitigen Versuche ein, den LWV als Solidargemeinschaft zu zerschlagen. Es wurden Handlungsmöglichkeiten gegen diese Angriffe diskutiert.
Alle waren sich einig, dass der LWV erhalten werden muss. Deutlich wurde aber auch: es gibt einiges zu kritisieren, denn CDU und Grüne haben in der Vergangenheit viel getan, um neoliberalen Geist im LWV durchzusetzen.
Kritisch beleuchtet wurden das Lebensabschnittsmodell, PerSeh und die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern der Eingliederunghilfen.
Warum Hessen den LWV braucht:
Was wir am LWV kritisieren und von ihm fordern:
2017 wurde ein neues Gesetz für die Menschen mit Behinderung beschlossen. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es wird BTHG abgekürzt.
Das neue Gesetz soll eigentlich das Leben und die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft mit den anderen Menschen verbessern. Die Politik nennt dies Inklusion. Doch leider wird mit dem BTHG vieles sehr kompliziert: zum Beispiel sollen alle Hilfen ganz genau abgerechnet und kontrolliert werden.
Dieses Gesetz gilt auch in Hessen. Es wird Schritt für Schritt bis 2020 eingeführt. Zur Einschätzung und Kontrolle hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ein neues Verfahren entwickelt. Es heißt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungs-Hilfe“. Die markierten Buchstaben ergeben die Abkürzung PerSEH.
Am 13. November wird beim Staatsgerichtshof über die Klage der hessischen Linksfraktion gegen die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz verhandelt.
Axel Gerntke, Liquidator und ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der Hessischen Linksfraktion erklärt: “Ein Gesetz, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv beschränkt, als „Versammlungsfreiheitsgesetz“ zu titulieren, zeugt zwar von Humor, zugleich aber von wenig Fingerspitzengefühl für demokratische Grundrechte!“ Dies müssten sich CDU und Grüne, die das Gesetz verabschiedet hatten, vorhalten lassen, aber auch von der jetzigen Landesregierung aus CDU und SPD sei eine grundrechtskonforme Reform nicht zu erwarten.
„Die Linke Hessen unterstützt die Petition, das Bürgerbegehren in Hessen vor den Angriffen der Landesregierung zu schützen, erklärt Jakob Migenda, Landesvorsitzender der Partei Die Linke Hessen. „Die Pläne der CDU-SPD-Regierung in Hessen, das kommunale Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid empfindlich einzuschränken, sind eine massive Schwächung der Demokratie vor Ort. Schon heute sind die Hürden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren viel zu hoch.
In Hessen können wir uns über ein starkes zivilgesellschaftliches
Engagement für Demokratie und Zusammenhalt freuen. Und damit das
auch so bleibt, hat das Bundesfamilienministerium 2015 das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Gang gesetzt. Anknüpfend an
vorige Programme sollen Projekte finanziell unterstützt werden, die sich
für Extremismusprävention und Demokratieförderung einsetzen.
Gemeinwohlorientierte Vereine und Initiativen konnten lange Zeit von
dieser Förderung, die allen voran Jugendliche und junge Menschen
adressiert, profitieren – doch damit ist jetzt in einigen hessischen
Kommunen wohl erstmal Schluss. 14 lokale Partnerschaften für
Demokratie fallen aus der Förderung heraus.