Haushaltsrede zum Haushalt 2019
Verbandsversammlung am 20. März 2019
Herr Präsindent, meine Damen und Herren,
Die Fraktion DIE LINKE wird dem diesjährigen Haushalt nicht zustimmen.
Wir sehen in diesem Haushalt kaum inhaltliche Ziele oder Schwerpunkte für die zukünftige Eingliederungshilfe.
Dabei wäre es gerade jetzt, da mit dem Bundesteilhabegesetz eine historische Reform ansteht, dringend erforderlich, dass der LWV aktiv Ziele benennt und den Einführungsprozess des Bundesteilhabegesetzes selbst gestaltet.
Nötig wäre eine inhaltliche Debatte im LWV und seinen Gremien, welche Anforderungen sich aus dem Bundesteilhabegesetz ergeben und wie sich der LWV die Umsetzung in Hessen vorstellt.
Das hätte eigentlich frühzeitig begonnen werden müssen. Dann hätte der LWV mit eigenen Vorschlägen an die Landesregierung herangetreten können. Stattdessen wurde vornehmlich abwartend reagiert.
Die Debatte um die Auflösung des Solidarprinzips, die von den wohlhabenden Städten des Rhein-Main-Gebiets in den vergangenen zwei Jahren betrieben wurde, ließ den LWV in eine Art Schockstarre verfallen.
Diese Debatte war sehr schädlich, meine Damen und Herren!
Die Entscheidung über die Eingliederungshilfe wurde auch von der Landesregierung immer wieder verschoben, weil man das Kräfteverhältnis - insbesondere beim Städtetag und Landkreistag - ausloten und abwarten wollte.
Das hessische Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde sozusagen auf den letzten Drücker als Fraktionsvorlage der Grünen eingebracht.
Durch die sehr späte Festlegung auf den LWV als überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung, ist viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das Bundesteilhabegesetz verloren gegangen.
Wir sagen es hier nochmal ganz deutlich, meine Damen und Herren:
Wir wollen gleiche Bedingungen für Menschen mit Behinderung – egal ob sie in einer Stadt leben oder in einem struktur- oder finanzschwachen Landkreis!
Wir stehen zum Prinzip einer Solidargemeinschaft!
Wir sehen im LWV einen erfahrenen überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe für Hessen und wir halten den LWV für kompetent, die Umstellungen auf das Bundesteilhabegesetz zu realisieren.
Aber wir sagen auch:
Der LWV muss dafür eigene Ziele und Vorstellungen entwickeln und diese in die Debatte aktiv einbringen und nicht abwarten, was sich andere politische Akteure so ausdenken.
Die langjährige Erfahrung in der überörtlichen Eingliederungshilfe ist ein Pfund mit dem der LWV selbsbewußt wuchern kann.
Er muss sich nicht unter Druck setzen lassen und den Kräften nachgeben, die bei der Eingliederungshilfe gerne die Einsparpotentiale an erster Stelle sehen!
Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes kommt es aktuell zunehmend darauf an, Prozesse verbindlich und transparent zu gestalten.
Das gibt den Menschen mit Behinderungen Sicherheit. Das gibt den Trägern bzw. Leistungserbringern Sicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Unserer Ansicht nach hat der LWV mit seinen unfangreichen Erfahrungen hier eine wichtige Intitiativfunktion.
Besonders bei der Sozialplanung sollte und könnte der LWV Vorreiter werden!
Wir sehen diesen Punkt, der für alle Beteiligten der Eingliederungshilfe gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, als erstrangig an. Wir möchten darauf dringen, dass der LWV eine zentrale Sozialplanung entwickelt und vornimmt. Es braucht eine zentrale Stelle, die Standards erarbeitet, Daten auswertet, Vergleiche zwischen den Regionen erstellt. Immerhin geht es für die Menschen mit Behinderungen um gleiche Lebensbedingungen, wie eingangs schon vorgetragen.
Es reicht nicht, eine regionale Sozialplanung zu haben, die im Wesentlichen darauf basiert, dass Träger Bedarfe anmelden. Das ist ein viel zu spätes Reagieren auf einen ständigen Zuwachs an Fallzahlen. Auch kann man Regionalmanager/innen oder Teilhabeberater/innen nicht zusätzlich eine Sozialplanung abverlangen.
Für den LWV sollte eine integrierte Betrachtungsweise gelten.
Es gibt spannende wissenschaftliche Ausarbeitungen zur Gestaltung von Sozialräumen bzw. Sozialplanungen. Diese Erkenntnisse kann man gut nutzen, für ein eigenes zukunftsorientiertes Konzept. Dann bleibt man nicht im Klein Klein stecken.
Sozialplanung ist Sozialforschung, Planung und Koordinationstätigkeit zugleich.
Im Vordergrund steht, dass Menschen soziale Wesen sind. Es geht nicht nur um die Ermittlung von individueller Versorgung.
Es geht darum, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und auch auf soziale Bedürfnisse einzugehen. Vorausschauend werden Unterstützungssysteme in einem sozialen Kontext entwickelt und ihre Wirkungen überprüft. Dazu erachten wir eine zentrale Steuerung für notwendig.
Hier vermissen wir Überlegungen, die eigentlich in der derzeitigen Umbruchsituation überdacht werden müssten:
Wie wird sich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern auswirken? Gibt es da neue Formen der Zusammenarbeit?
Gibt es Neue Vereinbarungen und wie schlagen diese zu Buche?
Die regionale Bedingungen sind unterschiedlich. Wie wird die Zusammenarbeit sein - in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur bis hin zum Wirtschafts- und Arbeitssektor? ...und nicht zuletzt mit der politischen Ebene?
Wie wird sich die Zusammenarbeit zukünftig gestalten? Welche Herausforderungen sind zu erwarten?
Diese Komplexität spricht für eine zentrale Sozialplanung und Steuerung.
Das hat folgende Vorteile:
Es ermöglicht ein koordiniertes Vorgehen und hat das gesamte Bundesland im Blick.
Es fördert gleiche Versorgungsstandards und einen einheitlich geregelten Zugang zu allen vorhandenen Leistungen in Hessen.
Man erkennt früh, wo Mehrbedarfe entstehen.
Es bleiben über Landkreise und Städte hinausgehende Versorgungsstrukturen im Blick.
Doppelgleisigkeit und Parallelaktivitäten können minimiert werden.
Die Sozialplanung wird in einem möglichst interdisziplinären Team von Spezialisten methodisch entwickelt und evaluiert.
Natürlich muss eine zentrale Sozialplanung durch eine regionale gänzt werden, denn es kann nicht immer ausreichend auf die spezifischen Situationen vor Ort eingegangen werden.
Betroffene sind künftig mit einer Vielzahl von Leistungsträgern mit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert. Das System wird für sie undurchsichtiger.
Da braucht es mehr Koordination der vielen Akteure.
Sicherlich gibt es Regionen, die durch bestehende Projekte und Modelle, wie „Inklusion bewegt in Marburg“ schon eine Sozialplanung hatten. Aber dies ist eher die Ausnahme als die Regel.
Gemeindepsychiatrische Ansätze als Sozialraum sind in den letzten Jahren einer Individualisierungspraxis gewichen. Ambulant vor stationär ist dabei ein Schlagwort.
Leider häufig auch ein Sparmodell!
Wenn ein Mensch mit einer schweren psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung alleine lebt, sind oftmals die Pflegeperson und die Assistenz die einzigen Sozialkontakte. Dies ist weder echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch Selbstverwirklichung durch Eigenverantwortlichkeit, sondern eine scharfe Gettoisierung!
Und auch den folgenden Punkt möchten wir benennen:
Das Recht die Leistungen zu wählen, ist für Menschen mit Behinderungen zentral und wird auch immer wieder vom LWV erwähnt. Leider hat das Bundesteilhabegesetz hier versteckte Fallstricke eingebaut.
Die Selbstbestimmung wird dann schon mal zugunsten des fiskalischen Nutzens verschoben.
Ein Beispiel: Es gibt im LWV bisher keine Aussagen, wie das Poolen von Leistungen
- das heißt, die gemeinschaftliche Inanspruchnahme z.B. eines Assistenten durch mehrere Leistungsberechtigte - umgesetzt werden soll. Gesetzlich wird dies nicht generell von der Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht. Anbieter werden ihre Leistungen weniger als bisher im „Gesamtpaket“ vorhalten, so dass Angebotslücken entstehen könnten. Um das zu vermeiden, muss von Seiten des LWV eine stärkere Kooperation mit Trägern und den Menschen geben, die von Eingliederungshilfe betroffen sind. Es ist statistisch zu erheben, welche Bedarfe im Teilhabe-/Gesamtplanverfahren ermittelt und festgestellt und wie ihnen in der Praxis entsprochen wurde.
Ebenso muss ein Konzept entwickelt werden, wie man mit den Kommunen und kreisfreien Städten künftig stärker zusammenarbeiten möchte und wie regionale Sozialplanungen erfolgen sollen.
Bislang sehen wir hier ein eher abwartendes Verhalten des LWV.
Dies alles begründet eine angepasste regionale Sozialpanung, meine Damen und Herren!
Doch das Fehlen einer zentralen Sozialplanung und Steuerung wäre ein großes Versäumnis!
Eine strategische Sozialplanung erfordert eine fachbereichs- und institutionsübergreifende, beteiligungsorientierte, transparente und kommunikative Vorgehensweise. Sie ist nicht die Summe der Fachplanungen, sondern eine eigene Planungseinheit.
Wir sehen im Haushalt wenig Anhaltspunkte, die diese wichtigen Aspekte abbilden.
Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, mit dem wir die Einrichtung eines selbständigen Fachbereichs „Sozialplanung und Sozialraumorientierung“ einfordern.
Zum Thema Sozialraum gehört auch unser zweiter Antrag: Die Einrichtung eines Notfallfonds zur Ergänzung der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten - als freiwillige Leistung.
Unsere Fraktion sieht mit Sorge, dass prekäre Lebenslagen zunehmen. Damit nimmt auch die Notwendigkeit der Hilfe in besonderen Lebenslagen zu.
Der LWV hat von den Kommunen zusätzlich die Hilfe in besonderen Lebenslagen übernommen und muss zum Beispiel eine Antwort auf Wohnungs- und Obdachlosigkeit geben und Hilfen anbieten, die zu diesem Personenkreis passen.
Wir sehen hier den Bedarf, flexibel und schnell Hilfe zu leisten. Deshalb die Errichtung eines Notfallfonds, der auch Grenzbereiche abdeckt und Leistungen finanziert, die gesetzlich bislang nicht bedacht wurden.
Ein weiterer Punkt bleibt unklar und findet im Haushalt keine Repräsentanz:
Nächstes Jahr werden die existenzsichernden Leistungen und die Fachleistungen voneinander getrennt.
Menschen, die in den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, erhalten derzeit eine Komplexleistung, die sowohl existenzsichernde Leistungen
als auch die eigentlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe zusammenfasst.
In Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention müssen Teilhabeleistungen - also auch die Leistungen der Eingliederungshilfe - unabhängig von der Wohnform gewährt werden.
Hier könnte sich das Gesetz nachteilig auswirken: Menschen, die durch die Pauschalisierung noch gut zurecht kommen, aber aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, Konten und Lebensunterhalt zu verwalten, laufen Gefahr, vermehrt unter Betreuung gestellt zu werden. Und dies läuft gegen die Intention des Gesetzes.
Außerdem birgt die Trennung zwischen Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen die Gefahr von Leistungslücken. Deshalb müssten Bedarfe, die über existenzsichernde Leistungen nicht gedeckt sind, automatisch den Fachleistungen zuzuordnen sein. Bestandsschutzregelungen helfen hier nicht, denn sie erfassen nur Altfälle. Es wird deutlich, dass die einschlägigen Regelungen gerade nicht kostendeckend angelegt sind.
Ab 1. 1. 2020 werden bis zu 125 % der angemessenen Kosten der Unterkunft vom Träger der Grundsicherung übernommen. Wenn die Kosten der Unterkunft diese 125 % überschreiten, muss wohl hier der LWV als Träger der Eingliederungshilfe einspringen - oder wie soll dieses Problem angegangen werden?
Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Menschen mit Behinderungen haben oftmals spezielle Ansprüche an ihre Wohnung, die den Mietpreis in die Höhe treiben. Hier müssen neue Kriterien zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen entwickelt werden und ein Maßstab, wie dieser unbestimmte Rechtsbegriffs gewertet werden soll.
Man kann befürchten, dass der LWV erheblichen Mehraufwand und höhere Ausgaben haben wird. Da ist ein Antrag der CDU völlig unverständlich, der eine Rendite bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen erwartet und die Zahl der Eingliederungshilfen beschränken will.
Leider fanden wir im Haushalt keinen Hinweis darauf, wie hoch die Kosten für solche Fälle sein könnten!
Nächster Punkt, den wir hier ansprechen wollen:
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bringt Personalanforderungen mit sich.
Zwar freut es uns, dass es bei den Stellen eine Anpassung gegeben hat, aber die Landesdirektorin selbst sagt, dass sie eigentlich doppelt so viele Stellen bräuchte.
Der Rückstau bei den Bearbeitungszeiten wird so nur wenig abgemildert. Unsere Fraktion kann vor diesem Hintergrund überhaupt nicht verstehen, dass die CDU auch noch Sperrvermerke fordert und nach anderen Ursachen für die langen Bearbeitungszeiten sucht, statt die Personalunterbesetzung anzuerkennen.
Träger, wie Klienten beklagen derzeit lange Genehmigungszeiträume.
Das ist schlecht für – insbesondere kleine - Träger, die am Rand ihrer Kapazitäten ankommen, wenn sie sechs Monate lang in Vorleistung treten müssen und unsicher sind, ob alle Fachleistungen wirklich bezahlt werden.
Ebenso schwierig stellt sich das Problem für Klienten dar, die keine Sicherheit haben, ob ihre Leistungen langfristig gezahlt werden.
Der LWV muss hier dringend Abhilfe schaffen und Fälle zügiger bearbeiten - wie auch im Gesetz gefordert.
Wäre nicht ein kurzfristiges Notfallkonzept angebracht?
Dann schlägt sich im Haushalt auch nicht nachvollziehbar nieder, welche Qualifikationsanforderungen durch das Bundesteilhabegesetz entstehen.
Auch ob bei den Leistungserbringern auf Mindeststandards geachtet wird, wie Mindestlohn, Arbeitszeiten, Weiterqualifizierungen usw. ist im Haushalt nicht ersichtlich.
Das waren Gründe, warum die Fraktion DIE LINKE. den Antrag zur Verbesserung der Erfolgskontrolle des Haushalts gestellt hat:
Eine übersichtliche Definition und die Darstellung von Kenn- und Zielzahlen bei den Produkten im Haushalt würde die Transparenz erhöhen und die Ziele des LWV deutlicher machen.
Ein Beispiel: Es ist nicht klar, wie viele Menschen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können oder sollen. Sind es 50 oder 500? Sind die in Anspruch genommenen Hilfen ein gutes Ergebnis oder nicht?
Weitere Punkte lassen im Haushalt keine Zielrichtung erkennen:
Zum einen:
Obwohl wir eine Ambulantisierungsquote von 52% haben, gehen die stationären Angebote nicht gleichzeitig zurück, da die Fallzahlen steigen.
Vor allem das Anwachsen der psychischen Erkrankungen sollte sich der LWV genauer anzusehen und diskutieren, ob die derzeitig genutzen Versorgungsstrukturen den Menschen und ihrem Bedürfnis nach gesellschaftlicher Teilhabe gerecht werden.
Zum zweiten ist auch der Bereich „Integration in Arbeit“ betroffen.
Mit den Werkstätten bestehen gute Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu beteiligen. Das Modell einer angepassten Arbeit funktioniert hier vielfach schon gut, wenn sicher es auch noch verbessert werden kann.
Wir fragen uns aber:
Warum werden Leistungen der Werkstätten mit weniger Zuweisungen und Zuschüssen bis zum Jahr 2022 versehen, obwohl sie für eine steigende Zahl von Menschen eine sinnvolle Beschäftigung garantieren?
Eine Werkstatt ist natürlich nicht für alle Menschen erstrebenswert oder sinnvoll und wir begrüßen ausdrücklich das Budget für Arbeit als Alternative zur Werkstatt.
Dennoch sollte es nicht in Konkurrenz zur Werkstatt gebracht oder als vollständiger Ersatz dargestellt werden, wie es der Antrag der CDU nahelegt.
Auch wir denken, dass in diesem Bereich mehr Personaleinsatz notwendig ist, um Menschen effektiv zu fördern und man muss sich die nächsten Monate ansehen, ob der LWV ausreichend aktiv in diesem Bereich ist.
Bei der Frage Integration in Arbeit fehlt vor allem ein nachvollziehbares Konzept, in dem beschrieben wird, wie viele Menschen man über welche Maßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt integrieren möchte.
Wie sollen die Arbeitgeber dazu gebracht werden, Arbeitsplätze bereitzustellen?
Dazu würde auch ein Werbe- und Motivationskonzept zählen, mit der Zielrichtung , dass Arbeitgeber ausreichend informiert sowie Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen einbezogen werden.
Der LWV scheint an dieser Stelle konzeptionslos und die hohe Rücklage im Integrationsamt legt nahe, dass es hier einen Stillstand gibt.
Weder Hepas I noch Hepas II waren so erfolgreich, wie verprochen.
Und die Aussage im Haushalt: „bestehende Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten Arbeitnehmern werden gesichert, zusätzliche Arbeitsverhältnisse geschaffen“, bleibt vage und ist keine wirkliche Zielsetzung.
Wurden die Teilhabemöglichkeiten verbessert und in welchem Umfang? Gibt es Rückmeldungen - insbesondere der Schwerbehindertenvertretungen?
Das wäre interessant, um den Erfolg der Eingliederungen bewerten zu können.
Wie werden Ausbildungen nach Anzahl und Qualität gefördert?
Werden hier eigene Mittel herangezogen und eigene Initiativen ergriffen?
Oder wird hier nur auf das Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwiesen?
Wie sehen die Beratungs- und Unterstützungsangebote aus?
Werden die Menschen mit Behinderung bei Ihrer Ausbildung dauerhaft begleitet?
Werden die betrieblichen Akteure beraten und begleitet?
Das geht aus dem Haushaltansatz nicht hervor.
Welche Forschungs- und Modellvorhaben werden mit über 9 Mill. € gefördert ?
Auch hier ist die notwendige Transparenz nicht gegeben.
Deshalb zielt unser Antrag zur Verbesserung der Haushaltstransparenz auf nachprüfbare Kennziffern.
Die Studie von gfa Publik hat dem LWV bescheinigt, ein gutes Finanzcontrolling zu haben aber keine wirkliche Zielsetzung bei der Eingliederungshilfe.
Das sehen wir auch so.
Wir bitten Sie daher unseren Anträgen zuzustimmen und ein Signal zu setzen, dass der LWV mehr Transparenz im Haushalt schafft und eine zentrale Sozialplanung etabliert.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.