Antrag zur Verbandsversammlung am 20. März 2019.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Die Verbandsversammlung soll beschließen:
Die Einrichtung eines selbständigen Fachbereichs Sozialplanung und Sozialraumorientierung mit 1,5 Stellen unterhalb des Fachbereiches Zentrale Verwaltungsangelegenheiten.
Begründung
Das hessische Ausführungsgesetz sieht für alle Beteiligten der Eingliederungshilfe zwingendnotwendig eine Sozialplanung vor. Nach bisherigen Stand soll es im LWV keine expliziteStelle oder einen ausgewiesenen Fachbereich geben, der diese Sozialplanung federführend übernimmt und gestaltet. Es braucht aber eine zentrale Stelle, die alle regionalen Daten auswertet, um Vergleiche zwischen Regionen vornehmen zu können. Es kann nicht von den Regionalmanagern/Teilhabeberater/innen verlangt werden, zusätzlich noch eine Sozialplanung vorzunehmen. Wir halten die Etablierung eines eigenen Unterfachbereichs Sozialplanung für zwingend notwendig, um hessenweit vergleichbar gute Qualitätsstandards in der Eingliederungshilfe zu garantieren. Hierfür sollten mindestens 1,5 Stellen zusätzlich geschaffen werden.