Die Verbandsversammlung möge beschließen
gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten regionale Veranstaltungen zur Umstellung und Beantragung von Fach- und Existenzsichernden Leistungen durchzuführen.
Der Landeswohlfahrtsverband fordert die Hessische Landesregierung auf,
- ein Budget für die Assistenzleistungen zur Unterstützung der Mitwirkungs-
pflichten einzurichten.
- hessenweit regional geeignete unabhängige Träger zu eruieren, die eine solche
zusätzliche Beratungsleistung flächendeckend durchführen können.
- zu prüfen, wie insbesondere stationäre Träger - die zusätzliche Beratungs- und
Assistenzleistungen durch die Assistenz bei den Mitwirkungspflichten haben - finanziell
entschädigt werden können.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, in der Übergangszeit einen Sozialfonds beim LWV für die Assistenz zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten einzurichten, der es geeigneten unabhängigen Trägern der Eingliederungshilfe ermöglicht, ohne einzelfallbezogenes Antragsverfahren Beratungsleistungen und Hilfen anzubieten.
Begründung:
2020 wird die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetz umgesetzt und die existenzsichernden Leistungen werden zukünftig von den Fachleistungen getrennt – auch im stationären Bereich. Dies soll theoretisch zu mehr Selbstbestimmung der Menschen führen und zu weniger Abhängigkeit in der Eingliederungshilfe. Allerdings ist diese Umstellung auch mit einigen Hürden und Ungewissheiten verbunden, insbesondere da der Gesetzesgeber davon ausgeht, dass bei Behördengängen und bei der Beantragung von Leistungen grundsätzlich die Mitwirkungspflichten eingehalten werden können und Menschen mit Behinderungen in der Lage sind, sich selbständig verwalten zu können. Während in der Eingliederungshilfe die Feststellung der Bedürftigkeit reicht, um eine Maßnahme einzuleiten, gibt es bei den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte die sogenannte „Mitwirkungspflicht“. Gerade die Antragsstellung und die Einhaltung von Fristen überfordert schon viele Menschen, die keine Eingliederungshilfe beziehen. Für Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen ist es oft schwer diesen Pflichten nachzukommen, ohne dabei Hilfestellungen zu erhalten. Es ist zu befürchten, dass Menschen entweder unter Rechtsvormundschaft gestellt werden oder evtl. ihnen existenzsichernde Leistungen entzogen werden. Beides ist nicht im Sinne des Gesetzes.
Ein Budget für die Assistenz zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten sollte hier dringend bereitgestellt werden. Die Assistenz sollte von unabhängigen Trägern, die bereits im Bereich der Eingliederungshilfe arbeiten, angeboten werden. Die Sachbearbeiter/innen müssen im Bereich der Antragsstellung gut geschult sein und gleichzeitig in der Lage, die Sachverhalte in einfache Sprache zu übersetzen. Es muss sich dabei am besten um eine nicht personengebundene Finanzierung vor dem Antragsverfahren handeln, sodass man nicht für jeden Einzelfall ein Prüfungsverfahren einleiten muss.
Zu warten, bis Berlin an der Stelle nachjustiert reicht nicht, da die Umstellung schon bevorsteht.
Wir sollten hier dringend handeln, bevor Menschen aus dem sozialen Netz fallen.