Dieser Änderungsantrag ergänzt einen Antrag von SPD, Grünen, FW und FDP.
Unsere Änderungen sind kursiv eingefügt.
A N T R A G
Fraktion DIE LINKE
an die Verbandsversammlung
Konzept Schulentwicklungsplanung "Unsere Zukunftsschulen"
Die Verbandsversammlung möge beschließen:
Mit dem Schulentwicklungsplan (SEP), der bis 2021 turnusgemäß fortgeschrieben werden soll,
besteht ein Planungsinstrument, dessen Fokus auf dem räumlich-organisatorischen Bereich liegt. Der LWV beauftragt die Verbandsversammlung und den Verwaltungsausschuss mit der Erarbeitung eines Konzepts „Unsere Zukunftsschulen“.
In diesem Konzept müssen auch die inhaltlich-pädagogischen Aspekte in den Blick
genommen werden, die nicht Bestandteil des SEP sind und sein können, aber unmittelbare Auswirkungen auf den SEP und die räumliche Ausstattung der Schulen haben.
Bei der Neukonzeption und Ausgestaltung der LWV „Zukunftsschulen“ sollen die
nachfolgenden Punkte berücksichtigt werden:
1. Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln: Status definieren und strategische Ausrichtung entwickeln
2. Interdisziplinäre Frühberatungsstellen ausbauen
3. Beratungs- und Förderzentren stärken
4. Schulgemeinschaften und Vereine in die Planungen mit einbeziehen
5. Schulbauplanungen auf lange Sicht darstellen
6. Inklusive Lernorte durch Kooperationen mit Regelschulen schaffen. Schulcampus öffnen und inklusiv gestalten. Kontakt zu Regelschulen ausbauen und fördern
7. Chancen der Digitalisierung nutzen
8. Schulische Angebote für die Oberstufe prüfen
9. Übergang zwischen Schule, Beruf und Studium stärken
10. Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz frühst möglich umsetzen
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen unterhält als Schulträger Liegenschaften in ganz Hessen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, damit Schülerinnen und Schüler für sie optimale Lernbedingungen vorfinden. Für die Kinder und Jugendlichen sind unsere Förderschulen und angeschlossenen Internate oft ein noch stärkerer Bezugspunkt als Regelschulen – sie sind Lern-und Lebensumfeld.
Die sich permanent verändernde Schülerschaft, der gesellschaftliche Wandel, die fortschreitende Inklusion, die Anforderungen an die Lehrerschaft, die Wünsche der Eltern und vor allem der einzelnen Schülerinnen und Schüler stellen uns als Schulträger vor neue Herausforderungen.
Die Fortschritte in der medizinischen Entwicklung führen dazu, dass sich Verschiebungen bei den Behinderungsformen ergeben, die in die Schulplanung mit einbezogen werden müssen.
Zum Beispiel führt die Versorgung mit Cochlear-Implantaten zu einem deutlichen Rückgang im Förderbereich „hören“. Vielen gehörlos geborenen Kindern sowie hochgradig hörgeschädigten beziehungsweise völlig ertaubten Kindern und Erwachsenen eröffnet dies neue Lebensperspektiven und einen ganz anderen Umgang mit der Lautsprache. Dennoch zeigen Studien, dass es trotzdem sinnvoll ist, Kindern mit hochgradiger Hörbehinderung /und oder Cochlear-Implantat zusätzlich Gebärdensprache beizubringen und eine spezielle pädagogische Förderung in dem Bereich erhalten bleiben muss. Daneben werden auch verstärkt schwere auditive Wahrnehmungsstörungen festgestellt, die best möglichst nur an einer speziellen Förderschule für hören beschult werden können.
Die Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin ist in der Lage immer mehr Frühgeborene/Kinder zu retten, allerdings mit der Folge, dass Mehrfachbehinderungen weiter zunehmen. Eine zunehmende inklusive Beschulung von Kindern mit leichtgradigen Behinderungen an Regelschulen darf nicht dazu führen, dass Förderschulen nur noch Kinder mit schwersten Mehrfachbehinderungen betreuen. Damit würde diese Gruppe von Schüler/innen weiter ausgegrenzt.
Auch der Entwicklung der ansteigenden Zahlen psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher sollte in einem Konzept für unsere Zukunftsschulen Rechnung getragen werden.
Schon in 2014 ergab sich, an den 5 Schulen für psychisch Kranke die Notwendigkeit einer quantitativen Ausweitung des Schulangebots und den Hinweis, dass es nicht immer möglich ist, geeignete Schulmaßnahmen für die Zeit nach der Klinikentlassung zu finden.
Es ist die Frage, ob die Schulplätze an den Schulen für Kranke erhöht werden müssen und eine Langzeitbeschulung für Kinder mit schweren psychischen Erkrankungen ermöglicht werden sollte.
Das Ziel des LWVs muss es sein, die Förderschulen mit einer Förderpädagogik mit speziellen Schwerpunkten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Um einer verstärkten Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft Rechnung zu tragen, sollten Förderschulen aber gesellschaftlich geöffnet werden. Zum Beispiel durch kooperationen/Schulbündnissen mit Regelschulen. Gemeinsam mit den Schülern, Eltern und Lehrern sollten mit den Förderschulen Modelle entwickelt werden, die eine verstärkte Teilhabe an der Gesellschaft möglich machen, aber die besondere Kultur und Förderungsschwerpunkte der Schulen erhalten.
Der LWV fordert das Hessische Kultusministerium auf, mittelfristig den förder-pädagogischen Lehrkräftemangel zu beseitigen und den Förderschwerpunkt „hören“ und „sehen“ im Studienfach Sonderpädagogik an hessischen Hochschulen auszubilden.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann der LWV das Ziel erreichen, den „Lebensraum und das Lernumfeld“ für Kinder mit Behinderungen bestmöglich zu gestalten und die Voraussetzungen für die individuell beste Bildungsmöglichkeit zu schaffen.
Dazu gehören Schulgebäude und die technische Ausstattung.
Der LWV Hessen will ein innovativer, inklusiver Schulträger sein, der den Kindern ein (bauliches) Umfeld schafft, in dem sie das beste Lernumfeld vorfinden. Gleichzeitig sollen mit der Überarbeitung der gesamten Lerninfrastruktur finanziell verantwortlich die Lernräume der nächsten Jahrzehnte gestaltet werden. Frei werdende Flächen und Liegenschaften sollen sinnvoll für alternative Nutzungen entwickelt werden.
In diesen Prozess sollen sich neben den Fachleuten von Liegenschafts- und Bauverwaltung insbesondere das pädagogische Personal und die Eltern sowie die lokalen Akteure einbringen, um zu gewährleisten, dass wir modern am Selbstverständnis und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind. Frei werdende Mittel könnten wir so im Sinne der Kinder direkt in den Schulbau reinvestieren.
Zu diesem Zweck sollen folgende Felder erarbeitet werden:
1. Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln: Status definieren und strategische Ausrichtung entwickeln
Der aktuelle, bedarfsorientiert fortgeschriebene Schulentwicklungsplan ist eine sehr gute Basis für die Arbeit in den Schulen. Um aber die baulichen Rahmenbedingungen an die zukünftigen Anforderungen anpassen zu können, wollen wir ein langfristiges Konzept für „Unsere Zukunftsschulen“ entwickeln. Dazu soll der derzeitige räumliche und sachliche Status der Schulen festgehalten werden, Entwicklungsperspektiven erarbeitet und Visionen für eine den Anforderungen der Zukunft entsprechende Ausstattung im Sinne der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden.
2. Interdisziplinäre Frühberatungsstellen für sinnesgeschädigte und autistische Kinder ausbauen und stärken
Die Interdisziplinären Frühberatungsstellen (IFBST) und Autismus-Institute sind ein wichtiger Bestandteil und Teil des Angebotes für Familien. Sie sollen als niedrigschwelliges Angebot und offene Anlaufstelle fungieren und so ausgestattet sein, dass es nicht zu langen Wartezeiten und Verzögerungen bei der Diagnostik und Therapie kommt. Eine möglichst zeitnahe Versorgung mit speziellen Therapien ist die Basis einer gelingen Integration und einer erfolgreichen Schullaufbahn.
3. Beratungs- und Förderzentren stärken
Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) des LWV unterstützen die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler. Der LWV setzt sich dafür ein, die üBFZ konzeptionell und inhaltlich so auszustatten, dass Kinder an den Regelschulen einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Abschluss erreichen können und eine angemessene Berufsberatung erfolgt.
4.Schulgemeinschaften und Vereine in die Planungen mit einbeziehen
In die Konzeption „Schule der Zukunft“ sollen Eltern, Lehrer- und Schülerinnen, sowie Angehörige und Interessenverbände gleichermaßen miteinbezogen werden. Eine Neuausrichtung und Konzeption kann nur dann gelingen, wenn man alle Akteure vor Ort anhört und in die Planungen miteinbezieht.
5. Schulbauplanungen auf lange Sicht darstellen
Wir wollen sinnvolle ökologisch ausgerichtete Baustandards für alle Förderschulen des LWV Hessen entwickeln, die sich in die Zukunft gerichtet an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte orientieren. Wir streben dabei den Passivhausstandard und die Verwendung ökologischer Baustoffe und eine nachhaltige Versorgungstechnik an.
Getrennte Betriebs- und Trinkwasserversorgung sollten bei Schulneubauten oder der Modernisierung von Schulen Standard werden.
Ebenso muss auf dem Schulgelände ein ausreichender Sonnenschutz durch Begrünung oder Sonnensegel gewährleistet werden. Die Dächer müssen für Solartechnik geeignet sein.
Liegenschaften sind – wenn konzeptionell/baulich möglich – aus sich heraus weiter zu entwickeln. Allerdings können Liegenschaften auch zugunsten kompletter Neubauten aufgegeben werden, wenn sich zB. Kooperationen mit Regelschulen ergeben bzw. der Schulcampus und die Bausubstanz nicht mehr zeitgemäß sind. Ein inklusiver Schulcampus mit einer Regelschule als Schulpartnerschaft ist für alle Förderschulen zukünftig anzustreben.
Im Bereich der Liegenschaften für Förderschulen will der LWV der Vorreiter werden. Die bundesweit anerkannten Standards, die der LWV bereits jetzt setzt, sollen bei Standortplanungen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
6. Inklusive Lernorte durch Kooperationen mit Regelschulen schaffen. Schulcampus öffnen und inklusiv gestalten. Kontakt zu Regelschulen ausbauen und fördern
Neubauten von Schulen sollten – wenn möglich – zukünftig so gestaltet werden, dass der Schulcampus mit einer staatlichen Regelschule geteilt wird und inklusive Orte des Lernens entstehen. Dabei sollten auch immer barrierefreie Räume für ein Ganztagsangebot in die Planungen miteinbezogen werden.
Dies schafft Begegnungsmöglichkeiten, vereinfacht Zusammenarbeiten der Schulen, ermöglicht neue Kooperationen und inklusive Angebote. Zudem können sich bei der Einrichtung eines inklusiven Schulcampus Synergieeffekte bei Gebäuden und Ausstattung ergeben, die in eine bessere Qualität der Angebote investiert werden können.
Die Ausschreibung von Architekturwettbewerben könnte für eine moderne Zukunftsschule sinnvoll sein.
Der LWV wird sich beim Hessischen Kultusministerium für eine wohlwollende Prüfung derartiger Konzepte einsetzen.
Mit unseren Schulen und dem Hessischen Kultusministerium ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahme von Regelschülerinnen und Regelschülern an unseren Schulen sinnvoll und möglich ist.
7. Chancen der Digitalisierung nutzen
Unsere Schulen sollen digitaler werden. Die Digitalisierung bringt ständig neue Möglichkeiten und Herausforderungen mit sich, die wir im Sinne unseres Auftrags richtungsweisend nutzen wollen.
Neben der Anschaffung der Hard- und Software ist auch die Soft- und Hardwarepflege wichtig . Der LWV prüft, welche Möglichkeiten es gibt, die IT-Wartung durch Fachpersonal zu verbessern und ob alle LWV Schulen schon über Glasfaser angebunden sind. Lehrer/Innen und Pädagog/innenmüssen regelmäßig durch Fachpersonal und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Software Nutzung und Hardwarepflege geschult werden.
Die Mediatheken des Landeswohlfahrtsverbands sind entsprechend des technischen Fortschritts auszustatten. Das Ausleihverfahren für Regelschulen sollte jedoch vereinfacht werden. Regelschulen müssen hinsichtlich der technischen Ausstattung und Inklusion noch umfassender beraten werden.
8. Schulische Angebote für die Oberstufe prüfen
Um zu gewährleisten, dass der LWV allen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf ein passendes Angebot machen kann, soll geprüft werden, welche Bedarfe es in den Förderbereichen Hören und Sehen für eine (weitere) gymnasiale Oberstufe gibt. Wenn ein solches Angebot notwendig ist, ist die Umsetzung, gemeinsam mit örtlichen Schulträgern und dem Hessischen Kultusministerium zu prüfen und umzusetzen.
9. Übergang zwischen Schule, Beruf und Studium stärken
Im Sinne einer gelungenen Inklusion ist die Nahtstelle zwischen Schule, Beruf und Studium von herausragender Bedeutung. Dem LWV im Schulterschluss mit dem Integrationsamt kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Für unsere Förderschulen muss dieser Übergang Teil des Schulprogramms sein. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den üBFZ und der Rehaabteilung der Bundesagentur für Arbeit ist dabei anzustreben.
10. Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz frühst möglich umsetzen
Bei der Ausrichtung von Schulen auf Ganztagsangebote spielen auch angemessene Räume für das Mittagessen der Schülerinnen und Schüler und Gemeinschaftsräume für Freizeitaktivitäten eine wesentliche Rolle. Der LWV unterstützt alle Schulen, die baulich noch nicht die idealen Vorraussetzungen haben und bezieht die Ganztagsstruktur bei jeder baulichen Planung mit ein.
Eine Öffnung unserer Schulen in den Sozialraum hinein ist im Hinblick auf die Schaffung
von Ganztagsangeboten unabdingbar. Der LWV als Schulträger wird die Schulen bei diesem Weg, auf dem viele Schulen schon die ersten Schritte gehen, begleiten.
Begründung
Die vorgesehene Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Regelschulen stellt in der gesellschaftlichen Diskussion zunehmend die Funktion von Förderschulen in Frage, obwohl statistisch gesehen die Zahl an Kindern mit sonderpädagogischen Bedarf (insgesamt) stark angestiegen ist.
Obwohl es regionale Versuche ( zB. in Kassel und im Wetteraukreis) gab - Förderschulen weitestgehend abzuschaffen, kommt es insgesamt in Hessen nicht zu einem signifikanten Rückgang bei Schüler/Innen, die eine sonderpädagogische Förderung an Förderschulen erfahren. Die Statistik zeigt, dass in 2009 4% aller Kinder Sonderpädagogische Förderung an Förderschulen erfahren haben und diese Quote sich nur geringfügig geändert hat. Im Jahr 2018 wurden 3,4 % aller Kinder an Förderschulen gefördert. Damit haben sich die Förderschulbesuchsquote (alle Förderschwerpunkte) nur um 0,6% verringert. Nur im Feld Lernen gab es einen signifikanten Rückgang. Der Bereich „geistige Entwicklung“ (2009: 0,850% 2018: 0,946%) und „Emotionale und soziale Entwicklung“ (2009: 0,318 und 2018: 0,397) hat sogar leicht zugenommen. Während die Förderschwerpunkte „sehen“ und „hören“ auf demselben Stand bleiben.
Daneben kann man feststellen, dass immer mehr Schüler/innen sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen erfahren und dieser Förderungsbedarf stark zunimmt.
Im Jahr 2009 wurden in Hessen in allgemeinen Schulen insgesamt 3644 Kinder mit sonderpädagogischen Bedarf festgestellt und im Jahre 2018 waren es 10.736 . In den angegebenen Zahlen sind hessenweit (Schuljahr 2017/18) noch 32.511 Schülerinnen und Schüler nicht eingerechnet, die an allgemeinen Schulen durch präventive Maßnahmen gefördert wurden, ohne dass ein förmlicher Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt wurde.
Anhand der Zahlen ist ersichtlich, dass eine hessenweite Diskussion über Inklusion neu geführt werden muss und eine Strategie nicht darauf zielen darf Förderschulen weiter abzuschaffen, wenn die Quote an festgestellten sonderpädagogischen Förderungsbedarf an Regelschulen stark zunimmt und gleichzeitig die Schülerzahl an Förderschulen nicht signifikant abgenommen hat. Dass sich Förderschullehrer über Jahrzehnte in den einzelnen Förderschwerpunkten eine besondere Expertise erarbeitet haben und dieses Wissen unbedingt erhalten werden sollte, ist im LWV unstrittig.
Über Schulpartnerschaften und Kooperationen sollten Förderschulen aber zukünftig stärker inklusiv werden, z.B. über einen gemeinsam genutzten Campus und Nachmittagsangebote.
LWV-Schulen zu öffnen sollte jedoch die besondere Kultur und die Einzigartigkeit der Schulen nicht in Frage stellen und nur in Absprache mit den Schulen erfolgen. Der Weg der „Zukunftsschule“ im LWV kann nur unter der Betrachtung der hessenweiten Zahlen und im Einverständnis mit Schüler/Innen/Elternschaft/ Schulkollegium erfolgen und sollte den LWV Schulen auch nicht aufgezwungen werden. Die Einbeziehung der Schulkommission ist dabei eine Selbstverständlichkeit und nur ein Element, wie Eltern und Schüler/Innen und das Kollegium in einen Dialog miteinbezogen werden können. Z.B. muss der Schule ein Mitspracherecht gegeben werden, welche Schüler/innen bei einer Öffnung der Förderschule für Regelschüler in Frage kommen und auch welche Schulen sich als Partnerschulen eignen und wie eine Kooperation mit dieser Partnerschule aussehen könnte. (Von gemeinsamen Ganztagsangeboten über Schulsportstunden etc. Hier sind entsprechende Konzepte zu erarbeiten und zu erproben) Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die schwer mehrfach behindert sind , besteht jetzt schon die Gefahr sie an zu stark „homogenisierten“ Internaten und Förderschulen unterzubringen, wo es zu wenig Förderungsanreize gibt. Eine gute Förderschule zeichnet sich auch dadurch aus, dass unterschiedliche Lernniveaus nebeneinander beschult werden und es nicht zu einer Stigmatisierung und Ausgrenzung von Kindern mit schweren Behinderungen kommt. Aufgrund der medizinischen Entwicklung neben gerade komplexe Behinderungen zu. Auch diesen Schüler/innen muss man Anreize und Lernmöglichkeiten geben.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Förderschulen in den letzten Jahren schon zunehmend Kinder und Jugendliche aufgenommen haben, die aus schwierigen familiären Verhältnissen kamen oder einen Migrationshintergrund aufweisen. Dies führt zu einem Mehrbedarf an qualifizierten Sozialpädagogen und bei der Schulsozialarbeit.
Das Ziel, in ganz Hessen vergleichbar gute Standards in der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf zu gewährleisten, muss insbesondere bei kranken Schülerinnen und bei Kinder und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderungen verbessert werden.
Bei Schülerinnen und Schülern mit schweren psychischen Erkrankungen fehlt oftmals eine schulische Perspektive nach der Entlassung aus der stationären Therapie. Viele Schülerinnen werden sogar von Förderschulen ausgeschult. Es ist zu überlegen, ob das Angebot der Schulen für Kranke Schüler/innen erweitert werden sollte, da manche SchülerInnen langfristig diese Form der Beschulung brauchen.