Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Zuerst möchte ich mich für den Bericht bedanken, den Herr Belling, Geschäftsführer der Vitos GmbH, vorgelegt hat. Es war für mich sehr informativ, Ihre Vorstellungen zu lesen. Indes bleiben noch zahlreiche Fragen offen und die Auffassung der LINKEN zur Gesundheitsversorgung unterscheidet sich grundlegend von der Auffassung der Hessischen Landesregierung, die Sie ja auch in Ihrem Papier zu Grunde legen.
Das Land Hessen vergibt Investitionsmittel fast ausschließlich an große Klinikkonzerne und Zusammenschlüsse. Sie haben selbst darauf hingewiesen, wie ungünstig die Möglichkeiten für Fördermittel sind, wenn der Standort Weilmünster saniert bzw. modernisiert würde. Im Gegensatz dazu profitiert man bei einem Neubau / bei einer Verlagerung vom Krankenhausstrukturfonds.
Ich frage Sie: Ist das eine nachhaltige Strategie der Landesregierung? Neubauten werden gefördert - der Bestand interessiert nicht?
Mit dieser Politik der Landesregierung wird der Zusammenschluss bisheriger Kliniken unter kommunaler Regie sozusagen erzwungen! Krankenhäuser werden in erster Linie als Wirtschaftsbetriebe gesehen. Aber auch noch mehr: Sie werden hübsch gemacht für Privatisierung.
Verbandsversammlung 21. Juni 2019
Herr Präsident,
Meine Damen und Herren,
Was genau Sozialraumorientierung ist oder gar Sozialraumgestaltung ist wissenschaftlich nicht scharf definiert. Je nach den verfolgten Zielen, herrschen unterschiedliche Vorstellungen: Eine ist: Man kann sich am bestehenden Sozialraum vor Ort orientieren und ihn für die Arbeit nutzen, bevor man eigene Anstrengungen zur Gestaltung des Sozialraums unternimmt. Das hat zum Beispiel gfa Public vorgeschlagen in der Voruntersuchung „Projekt Gesamtsteuerung – Teilhabe“. Oder man kann Standards für Sozialräume vorgeschlagen, die zum Beispiel eine Mindestvorstellung für gesellschaftliche Teilhabe formulieren.
Uns ist klar – nur weil das im Ausschuss ein Thema war – dass der LWV Kommunen oder dem Land nicht vorschreiben kann, wie sie Sozialraumplanung machen sollen.
Aber der LWV kann wohl eigene Ziele ausarbeiten.
Der LWV kann gemeinsam mit Menschen mit Behinderung solche Ziele formulieren.
Er kann solche Ziele formulieren und die Debatte um geeignete Sozialräume, die Menschen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe ermögllichen, inhaltlich beeinflussen.
Wir sehen hier noch nicht, dass ein wirklich fortschrittlicher Weg beschritten wird.
Der Vorschlag von gfa public hat eher Spar-Aspekte als Ziel:
Zuerst sollen die Menschen mit Behinderung alle vorhandenen Angebote vor Ort ausschöpfen, ehe der LWV tätig wird.
Das sehen wir nicht als Ziel, meine Damen und Herren!
Haushaltsrede zum Haushalt 2019
Verbandsversammlung am 20. März 2019
Herr Präsindent, meine Damen und Herren,
Die Fraktion DIE LINKE wird dem diesjährigen Haushalt nicht zustimmen.
Wir sehen in diesem Haushalt kaum inhaltliche Ziele oder Schwerpunkte für die zukünftige Eingliederungshilfe.
Dabei wäre es gerade jetzt, da mit dem Bundesteilhabegesetz eine historische Reform ansteht, dringend erforderlich, dass der LWV aktiv Ziele benennt und den Einführungsprozess des Bundesteilhabegesetzes selbst gestaltet.
Nötig wäre eine inhaltliche Debatte im LWV und seinen Gremien, welche Anforderungen sich aus dem Bundesteilhabegesetz ergeben und wie sich der LWV die Umsetzung in Hessen vorstellt.
Das hätte eigentlich frühzeitig begonnen werden müssen. Dann hätte der LWV mit eigenen Vorschlägen an die Landesregierung herangetreten können. Stattdessen wurde vornehmlich abwartend reagiert.
Die Debatte um die Auflösung des Solidarprinzips, die von den wohlhabenden Städten des Rhein-Main-Gebiets in den vergangenen zwei Jahren betrieben wurde, ließ den LWV in eine Art Schockstarre verfallen.
Diese Debatte war sehr schädlich, meine Damen und Herren!
Die Entscheidung über die Eingliederungshilfe wurde auch von der Landesregierung immer wieder verschoben, weil man das Kräfteverhältnis - insbesondere beim Städtetag und Landkreistag - ausloten und abwarten wollte.
Das hessische Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde sozusagen auf den letzten Drücker als Fraktionsvorlage der Grünen eingebracht.
Durch die sehr späte Festlegung auf den LWV als überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung, ist viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das Bundesteilhabegesetz verloren gegangen.
Wir sagen es hier nochmal ganz deutlich, meine Damen und Herren:
Wir wollen gleiche Bedingungen für Menschen mit Behinderung – egal ob sie in einer Stadt leben oder in einem struktur- oder finanzschwachen Landkreis!
Wir stehen zum Prinzip einer Solidargemeinschaft!
Wir sehen im LWV einen erfahrenen überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe für Hessen und wir halten den LWV für kompetent, die Umstellungen auf das Bundesteilhabegesetz zu realisieren.
Aber wir sagen auch:
Der LWV muss dafür eigene Ziele und Vorstellungen entwickeln und diese in die Debatte aktiv einbringen und nicht abwarten, was sich andere politische Akteure so ausdenken.
Die langjährige Erfahrung in der überörtlichen Eingliederungshilfe ist ein Pfund mit dem der LWV selbsbewußt wuchern kann.
Er muss sich nicht unter Druck setzen lassen und den Kräften nachgeben, die bei der Eingliederungshilfe gerne die Einsparpotentiale an erster Stelle sehen!
Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes kommt es aktuell zunehmend darauf an, Prozesse verbindlich und transparent zu gestalten.
Das gibt den Menschen mit Behinderungen Sicherheit. Das gibt den Trägern bzw. Leistungserbringern Sicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Unserer Ansicht nach hat der LWV mit seinen unfangreichen Erfahrungen hier eine wichtige Intitiativfunktion.
Besonders bei der Sozialplanung sollte und könnte der LWV Vorreiter werden!
Rede: Kalmenhof als Gedenkstätte erhalten
Verbandsversammlung 19. Dezember 2018
Ich möchte mit einer Sache beginnen, die mich während der Haushaltsdebatte in meinem Kreis, dem Wetteraukreis, sehr beschäftigt hat.
Dort wurde von einer Partei eine Kosten-Nutzen-Analyse gefordert, um die Kosten der Förderschulen mit den Kosten des inklusiven Unterrichts – also den nötigen Unterstützungen in der Regelschule – abzugleichen.
Diese Partei, die AfD, schrieb:
Trotz der Tatsache, dass Teilhabe ein gesetzlich normiertes Recht ist, müsse eine Kosten-Nutzen-Analyse verpflichtend sein, um bei der Inklusion Willkür zu vermeiden und dem Steuerzahler die Kosten und Lasten der Inklusion aufzuzeigen.
Meine Damen und Herren:
wenn hier bei uns – nach den Erfahrungen im Faschismus, nach Euthanasie, nach der so genannten Vernichtung lebensunwerten Lebens – wieder solche Forderungen aufgestellt werden, wenn allen Ernstes Kosten und Nutzen von Inklusion aufgewogen werden, dann müssen die Alarmglocken schrillen.
Ich muss hier nicht ausführen, warum Inklusion ein Menschenrecht ist und dass dieses Menschenrecht trotz hoher Kosten umgesetzt werden muss.
Aber es sieht so aus, dass die Erinnerung an die Behindertenpolitik des Faschismus nach über 7o Jahren verblasst und man glaubt, solche Forderungen wieder stellen zu können.
Sie wissen sicher, worauf ich hinaus will:
Diese faschistische Vergangenheit muss den Nachgeborenen bekannt sein! Wir brauchen Gedenkstätten, die das Grauen dieser menschenverachtenden Politik verdeutlichen. Die Geschichte soll sich nicht wiederholen!
Damit das nicht passiert, darf die Erinnerung nicht in der Versenkung verschwinden. Deshalb haben wir diesen Antrag zum Kalmenhof gestellt.
Und wir bitten um Ihre Zustimmung.
Rede Konzept Öffentlichkeitsarbeit / Demokratisierung
Verbandsversammlung 19. Dezember 2018
Die linke Fraktion begrüßt, dass ein Konzeptentwurf für die Öffentlichkeitsarbeit des LWV erstellt wurde.
Wir sehen auch den Änderungsantrag der CDU positiv.
Ich will aber dennoch darstellen, warum wir noch keine finale Umsetzung unseres Antrags sehen:
Die Linke Fraktion stellte ihren Antrag, um mehr Transparenz und mehr Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung an der Arbeit des LWV zu eröffnen.
Es geht uns nicht nur darum, die Arbeit des LWV darzustellen und über seine Unterstützungsleistungen zu informieren
oder die Veränderungen bekannt zu machen, die durch das Bundesteilhabegesetz nötig sein werden.
Diese Aspekte greifen das Öffentlichkeitskonzept und auch der CDU-Änderungsantrag auf.
Unser Ziel ist, auch politisch interessierte Menschen mehr an den Diskussionsprozessen des LWV zu beteiligen. Zum Beispiel auch mit ihnen gemeinsam zu überlegen, wie das Bundesteilhabegesetz vor Ort umgesetzt werden kann. Oder welche Vorschläge und Konzepte zum Beispiel die Leistungserbringer haben und wie sie die Überlegungen des LWV bereichern könnten.
Wir wünschen uns also über die Informations- und öffentlichkeitsarbeit hinaus Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung.
Die vergangene Debatte zur Daseinsberechtigung des LWV zeigte die Notwendigkeit für mehr Kommunikation.
Aber das darf nicht als Einbahnstraße begriffen werden – so etwa: der LWV erklärt sich und seine Ideen.
Es sollten Partizipation und Ausstausch ermöglicht werden.
Das unterscheidet den CDU Antrag noch von unserem Antrag.
Der Vorschlag der Koalition zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt auch noch etwas zu unkonkret, denn er ist weder mit einer Zeitleiste für die Umsetzung versehen, noch wurde ein Kostenrahmen für die Vorhaben benannt.
Auch hier geht es vor allem darum, über die Angebote und die Arbeit des LWV zu informieren.
Der Vorschlag der Linken zielt darüber hinaus auf mehr demokratische Beteiligung.
Zu Tagungsterminen des LWV sollten Medien eingeladen werden aber auch Träger und Betroffene.
Inhaltliche Überlegungen oder Konzepte zu den anstehenden Aufgaben (z. B. Umsetzung des BTHG) sollten auch sichtbar dargestellt werden. Es kann keinesfalls schaden, wenn in den Ausschüssen und der Verbandsversammlung mehr inhaltlich, politisch debattiert wird. Gern auch mal kontrovers. Das wäre demokratischer, als mit inhaltlichen Abspachen in die Sitzungen zu gehen. Dann würde die Arbeit transparenter und sicher für die Öffentlichkeit interessanter.
Ein neues Öffentlichkeitskonzept ist ein guter Anfang. Es darf jedoch nicht nur eine Art Marketingkonzept sein.