Rede auf der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2018 zum Antrag:
Abgrenzung zwischen mittelbarer Beteiligung von größerer Bedeutung und solchen ohne größere Bedeutung
Herr Präsident meine Damen und Herren Abgeordneten der Landesverbandsversammlung,
als Fraktion DIE LINKE haben wir erhebliche Zweifel ob die dem Antrag dargestellten Inhalte mit dem Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband Hessen in der Fassung vom 20. Dezember 2015 in Übereinstimmung zu bringen ist.
In Paragraf 9 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband wird unter Ziffer 3 formuliert, dass die Verbandsversammlung insbesondere darüber beschließt: die Einrichtung, Übernahme, Schließung, Veräußerung oder sonstige wesentliche Veränderungen von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes sowie eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung.
Und unter Ziffer 7 des Paragrafen 9 wird ausdrücklich dargestellt, dass die Verbandsversammlung die Entscheidung über die in Abs. 3 genannten Angelegenheiten nicht übertragen kann.
Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass ich hier die gesamten aktuellen Inhalte des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverbandes zitiert habe und dass auch aus dem Ministerium keine neuen Kenntnisse darüber vorliegen, dass das Gesetz in seiner Fassung vom 20. Dezember 2015 geändert wurde.
Deshalb hegen wir an dieser Stelle erhebliche rechtliche Zweifel, dass ein solcher Vorgang mit dem Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband in Übereinstimmung zu bringen ist.
Im Übrigen haben wir die Vermutung, dass hier der Versuch unternommen wird, mit einer Interpretation der "mittelbaren Beteiligungen von größerer Bedeutung" als unbestimmter Rechtsbegriff. eine Aufweichung der Zustimmung der Verbandsversammlung zu Veränderungen von Beteiligungen zu erreichen. Schon in der Begründung wird deutlich, dass man mit Begriffen wie "Minderung des Zeitdrucks" oder "Entscheidungsabläufe flexibilisieren" die Verbandsversammlung angeblich entlassen will - aber ihr auch die Entscheidungen abnimmt.
Wenn dann auch noch in der Begründung eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung als ein unverhältnismäßiges Verwaltungserfordernis dargestellt wird, wird deutlich, dass man hier der Verbandsversammlung die Einflussnahme auf die Struktur der Beteiligung und ihrer Veränderung entziehen will.
Wir als Fraktion DIE LINKE sehen in diesem Antrag den Versuch, die Entscheidung über mittelbare Beteiligungen der Verbandsversammlung zu entziehen. Mehr noch: Der Verbadsversammlung die demokratische Legitimation zu entziehen.
Der Grund sind wohl wirtschaftlichen Erwägungen, insbesondere der Druck in liberalisierten Märkten schnelle Entscheidung zu treffen.
Deshalb werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht erteilen
Rede Landeswohlfahrtsverband Hessen 19. Dezember 2018
Antrag Strategien entwickeln, Charta der Vielfalt
Herr Vorsitzender meine Damen und Herren Abgeordnete der Verbandsversammlung!
Wir begrüßen, dass der Verwaltungsausschuss der Charta der Vielfalt für Diversity in der Arbeitswelt beigetreten ist. Wir halten allerdings den Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/die Grünen, der FDP und der Freien Wähler Fraktion nicht für ausreichend.
Wir erachten es als wesentlich, dass der Landeswohlfahrtsverband in seinem Wirken jeglichen Formen von rechter Ideologie entgegentritt.
Dazu bedarf es eines aktiven Handelns, wie wir es in unserem Beschlussvorschlag unter Ziffer zwei dargestellt haben. Ausgehend von dem Leitmotiv zur Inklusion des Landeswohlfahrtsverbandes in dem es heißt, dass alle Menschen an einer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können, unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Beeinträchtigung, sexuelle Identität, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, widerspricht die AFD Anfrage im Bundestag, wie sich die Zahl der Behinderungen seit 2012 entwickelt habe und insbesondere durch die Begründung, Heirat innerhalb der Familie führe zu Behinderungen. Die AfD stellt dann auch noch einen Zusammenhang her mit der Frage, ob diese Behinderungen einen Migrationshintergrund habe.
Herr Vorsitzender meine Damen und Herren,
das Heranziehen von Inzest als vermeintliche Hauptursache von Behinderungen in Deutschland sowie die damit verbundenen Mutmaßungen, dass es sich bei der Mehrzahl der behinderten Personen um Menschen mit Migrationshintergrund handele, weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit unsere Geschichte, in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt und sie zu Hunderttausenden Opfer des Faschismus wurden.
Wir als Fraktion DIE LINKE sind der Auffassung, dass solche Positionen nicht vereinbar sind mit der Arbeit für behinderte Menschen und der Arbeit im Landeswohlfahrtsverband.
Reder zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Veröffentlicht: 25. Mai 2018
Rede Marjana Schott am 24. Mai 2018 im Hessischen Landtag
Die Aktualisierung des Gesetzentwurfs der Regierungskoalition finden Sie hier:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06413.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
nein, ich hatte nicht mehr damit gerechnet, dass Sie es schaffen, in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf für das Bundesteilhabegesetz vorzulegen. Jetzt haben Sie den kürzeren Weg über ein Fraktionsgesetz gewählt, das ganz sicher nicht von den Fraktionen geschrieben wurde. Die Verbände werden Ihnen, wie schon bei den letzten Gesetzen, vorhalten, dass sie nicht vor der Einbringung des Gesetzes einbezogen wurden. Erfahrungsgemäß ändert sich durch die Anhörung im Landtag nicht mehr viel.
Die Klärung zur Eingliederungshilfe ist allerdings unbedingt erforderlich und überfällig. Kostenträger und Anbieter von Leistungen sind seit Monaten schwer verunsichert, welche Richtung gewählt wird. Eine offene Diskussion wollte die Landesregierung nicht führen, deshalb wurde auch unser Antrag abgelehnt, nur zur Frage der Zuständigkeit eine Anhörung durchzuführen, um die Erfahrungen aus anderen Bundesländern herbei zu ziehen und die beste Lösung zu finden. Immerhin hat der Druck der Liga und vieler anderer Verbände jetzt zur Vorlage des Gesetzes geführt.
Klar, wenn man so kurz vor Toresschluss ein Gesetz vorlegt, dann kann man an den Strukturen nicht mehr viel ändern. Vielleicht ist das auch gut so, in diesem Falle, zumindest um das Schlimmste zu verhindern.
Allerdings hat DIE LINKE bereits erhebliche Zweifel an dem Bundesteilhabegesetz. Das Gesetz ist von einer Herauslösung aus dem Fürsorgesystem und von der Schaffung eines modernen Teilhaberechts, welches den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend entspricht, noch weit entfernt.
Rede Landeswohlfahrtsverband Hessen 13.Juni 2018
zur Anfrage AFD Bundestagsfraktion zur Inklusion
Herr Vorsitzender meine Damen und Herren Abgeordnete der Verbandsversammlung
ausgehend von dem Leitmotiv zur Inklusion des Landeswohlfahrtsverbandes in dem es heißt: dass alle Menschen an einer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können, unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Beeinträchtigungen, sexuelle Identität, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen widerspricht die AFD Anfrage im Bundestag, wie sich die Zahl der Behinderungen seit 2012 entwickelt hat und hier insbesondere durch Heirat innerhalb der Familie. Sie stellt diese Frage dann auch noch in den Zusammenhang mit der Frage ob diese Behinderungen einen Migrationshintergrund hat diesem Leitbild des Landeswohlfahrtsverbandes.
Herr Vorsitzender meine Damen und Herren
das Heranziehen von Inzest als vermeintliche Hauptursache von Behinderungen in Deutschland sowie die damit verbundenen Mutmaßungen dass es sich bei der Vielzahl von behinderten Personen um Menschen mit Migrationshintergrund handelt, weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit unsere Geschichte in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt wurde und sie zu Hunderttausenden Opfer des Faschismus wurden.
Wir als Fraktion Die LINKE sind der Auffassung, dass solche Positionen nicht vereinbar sind mit der Arbeit für behinderte Menschen und deren Arbeit im Landeswohlfahrtsverband.
Rede auf der Verbandsversammlung am 7. März 2018 zum Haushalt des LWV:
Meine Damen und Herren,
Die Fraktion Die LINKE wird dem diesjährigen Haushaltsentwurf nicht zustimmen können. Eine Entscheidung mit der wir es uns nicht leicht gemacht haben. Insgesamt sehen wir in diesem Haushaltsentwurf eine Politik des „Weiter so“ wie bisher und das ist etwas, das wir als LINKE nicht mittragen können.
Gerade angesichts der Zerschlagungsdebatte, um den LWV hätten wir uns gewünscht, dass der LWV intensiv darüber berät, an welchen Stellen Kritik berechtigt sein könnte aber auch, wo Kritik nicht berechtigt ist und der LWV gute Arbeit leistet. Hätte er alles richtig gemacht, dann wäre sicherlich keine solche Debatte zustande kommen. Eine extrem neoliberale Ausrichtung und eine Orientierung an ökonomische Interessen und nicht an den Menschen haben den LWV geschädigt.
Der LWV versteckt sich momentan hinter einer reinen Schriftverkehr-Debatte mit dem hessischen Sozialministerium und zeigt keine eigenen Initiativen, wie er sich in den nächsten Jahren weiter entwickeln möchte. Wie er sich eine Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der Fläche vorstellt und was die Perspektiven des Landeswohlfahrtsverbandes sein könnten. Bis 2020 haben wir den Auftrag, das Bundesteilhabegesetz umzusetzen und jenseits eines sehr unkonkreten Gesamtstufenplanes und der Aussage, dass PerSeh deckungsgleich mit dem Bundesteilhabegesetz sei, gibt es keine anderen Ideen der Umsetzung. Die LINKE lehnt PerSeh ab: Ein Abrechnungssystem, das sich rein am Individuum orientiert und nicht an der Hilfe und dem Sozialraum, den es braucht.
Sozialraumorientierung ist das, was Land auf Land ab gefordert, aber im LWV nicht genug bedacht wird. Z.B. die Idee von Teilhabestützpunkten analog zu den Pflegestützpunkten in den Landkreisen.
Egal was in Hessen passiert, der LWV darf nicht länger handlungsunfähig sein oder sich handlungsunfähig machen. Es läge an uns Parlamentariern, kluge Konzepte zu entwickeln und diese gemeinsam in die Kreistage und freien Städte zu transportieren. Viele Träger sitzen aufgrund der ganzen Verzögerungen des letzten Jahres auf glühenden Kohlen.