Änderungsantrag DIE LINKE. zum Haushalt 2020
Einrichtung eines zentralen Fachbereichs Sozialplanung und Sozialraumkoordination
Produkt und Budgetübergreifend:
Ansatz DIE LINKE: 600000, Ansatz LWV: 0 EuroErstellung und Umsetzung der bereits bestehenden und noch zu vereinbarenden Kooperationsvereinbarungen zwischen Landkreisen, freien Städten und dem LWV als überörtlichen Sozialhilfeträger der Eingliederungshilfe.
Ermittlung von Versorgungsengpässen und Unzulänglichkeiten in der Angebots- und Versorgungsstruktur spezifischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen in der Eingliederungshilfe
Der Landeswohlfahrtsverband bekräftigt seinen Beschluss, für den Kalmenhof ein würdiges Gedenkkonzept zu entwickeln.
Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, zusammen mit Vitos und dem Verein „Gedenkort Kalmenhof“ die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt auszuwerten und auf Basis dessen ein aktualisiertes Konzept zu entwickeln, welches alle Forderungen der Zukunftswerkstatt beinhaltet.
Bis dahin werden alle vorgesehen Bauarbeiten (Abriss der Turnhalle ) eingestellt.
Begründung:
Der Landeswohlfahrtsverband hat bereits beschlossen, ein würdiges Gedenkkonzept für den Kalmenhof entwickeln zu wollen. Der geplante Abriss der Turnhalle entspricht nicht dem Beschluss einer ergebnisoffenen Debatte und der Aussage, sich an den Wünschen der Forschungsgruppe des Kalmenhofs orientieren zu wollen. Mit dem Abriss werden Fakten geschaffen und man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Ländereien verkauft werden sollen. Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt zeigen, dass man sich vor Ort wünscht, das ehemalige Krankenhaus des Kalmenhofes und die Gräberfelder zum Mahnmal für die Euthanasieopfer während der Zeit des Faschismus zu machen.
Alle Grabfelder - sowohl die bekannten als auch die aufgrund des vorgestellten neuen Forschungsberichtes wahrscheinlichen - sollten nach Meinung unserer Fraktion Teil des Mahnmals werden.
Die Gestaltung und die Nutzung sollten gemeinsam mit dem Verein „Gedenkort Kalmenhof“ erarbeitet werden, der ein Konzept für den Gedenk-, Erinnerungs- und Lernort erarbeiten möchte.
Die Verbandsversammlung möge beschließen
gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten regionale Veranstaltungen zur Umstellung und Beantragung von Fach- und Existenzsichernden Leistungen durchzuführen.
Der Landeswohlfahrtsverband fordert die Hessische Landesregierung auf,
- ein Budget für die Assistenzleistungen zur Unterstützung der Mitwirkungs-
pflichten einzurichten.
- hessenweit regional geeignete unabhängige Träger zu eruieren, die eine solche
zusätzliche Beratungsleistung flächendeckend durchführen können.
- zu prüfen, wie insbesondere stationäre Träger - die zusätzliche Beratungs- und
Assistenzleistungen durch die Assistenz bei den Mitwirkungspflichten haben - finanziell
entschädigt werden können.
Der Verwaltungsausschuss wird aufgefordert, in der Übergangszeit einen Sozialfonds beim LWV für die Assistenz zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten einzurichten, der es geeigneten unabhängigen Trägern der Eingliederungshilfe ermöglicht, ohne einzelfallbezogenes Antragsverfahren Beratungsleistungen und Hilfen anzubieten.
Antrag zur Verbandsversammlung am 16. Oktober 2019
Lesen sie auch unsere Rede unter "Verbandsversammlung / Reden"
Die Verbandsversammlung spricht sich gegen die Schließung des Krankenhauses Weilmünster aus und für die Aufrechterhaltung dezentraler medizinischer Versorgungsstrukturen. Die Mitglieder des Aufsichtsrat werden aufgefordert, gegen die Schließung zu votieren und sich generell für den Erhalt von Kliniken in der Fläche auszusprechen. Die Vitos-GmbH wird gebeten ihre Gesamtgeschäftsstrategie darzulegen, mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
1. Wie dezentrale Strukturen gestärkt werden können?
2. Welche Möglichkeiten es gibt, medizinische Versorgungszentren in stark unterversorgten ländlichen Gebieten zu errichten?
3. Wie Flächen und Immobilien zukünftig verwaltet / bewirtschaftet werden?
4. Wie vermieden werden kann, dass Vitos nicht in Konkurrenz zu bestehenden sozialen Trägern und Vereinen tritt und die sozialen Träger vor Ort schwächt?
Begründung
Die geplante komplette Verlagerung der Weilmünster-Kliniken an das Weilburger Krankenhaus bedeutet einen weiteren Verlust von dezentraler ärztlicher Versorgung und gefährdet Arbeitsplätze und derzeitig gut funktionierende Strukturen. Es wird zwar davon gesprochen, dass die knapp 500 Mitarbeiter*innen und 180 stationären Plätze nach Möglichkeit erhalten werden sollen, aber eine Übernahme-Garantie ist das nicht.
Es ist bezeichnend, wenn Vitos betont, dass der Markt immer mal wieder Veränderungen in der Geschäftsstrategie erfordere und vorrangig unter ökonomischen Gesichtspunkten handelt. Über die Sicherstellung psychiatrischer und ärztlicher Versorgung im ländlichen Raum und qualitativer Kriterien wird dabei offensichtlich nicht nachgedacht. Gesundheitsversorgung ist keine Ware und sollte nicht nach Marktgesichtspunkten bewertet werden.
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für den Erhalt und Ausbau der dezentralen ärztlichen Versorgung in Hessen ein. Dazu gehört auch das Krankenhaus auf dem Land.
Wer gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land möchte, darf Klinikstandorte nicht schließen, sondern muss in ihren Erhalt investieren. Eine gute Krankenhausversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen entspricht dem politischen Auftrag, in Stadt und Land gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern. Der LWV sollte hier auf Vitos einwirken und sicherstellen, dass Vitos nach diesen Gesichtspunkten handelt und eine Strategie entwickelt, medizinische Versorgung in der Fläche zu stärken ohne in Konkurrenz zu bereits bestehenden sozialen Trägern zu kommen. Eine Konzentration auf bereits beliebte Standorte führt auch zu einem Verdrängungswettbewerb kleiner engagierter sozialer Träger.
Antrag zur Verbandsversammlung am 20. März 2019.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Die Verbandsversammlung soll beschließen:
Die Einrichtung eines selbständigen Fachbereichs Sozialplanung und Sozialraumorientierung mit 1,5 Stellen unterhalb des Fachbereiches Zentrale Verwaltungsangelegenheiten.
Begründung
Das hessische Ausführungsgesetz sieht für alle Beteiligten der Eingliederungshilfe zwingendnotwendig eine Sozialplanung vor. Nach bisherigen Stand soll es im LWV keine expliziteStelle oder einen ausgewiesenen Fachbereich geben, der diese Sozialplanung federführend übernimmt und gestaltet. Es braucht aber eine zentrale Stelle, die alle regionalen Daten auswertet, um Vergleiche zwischen Regionen vornehmen zu können. Es kann nicht von den Regionalmanagern/Teilhabeberater/innen verlangt werden, zusätzlich noch eine Sozialplanung vorzunehmen. Wir halten die Etablierung eines eigenen Unterfachbereichs Sozialplanung für zwingend notwendig, um hessenweit vergleichbar gute Qualitätsstandards in der Eingliederungshilfe zu garantieren. Hierfür sollten mindestens 1,5 Stellen zusätzlich geschaffen werden.